Kündigung der Versicherung
Auch wenn rein rechtlich betrachtet mehrere Möglichkeiten bestehen, ein Vertragsverhältnis zu beenden, so sollte man sich stets für das Kündigungsschreiben, sprich für eine schriftliche Kündigung eines Versicherungsvertrags, entscheiden. Diese Form der Kündigung kann vom Versicherungsnehmer am einfachsten nachgewiesen werden. Die Übermittlung der schriftlichen Kündigung kann sowohl auf dem Postweg als auch per Fax erfolgen. Als Nachweisen können in diesem Fall die Sendebestätigung des Faxes oder eine Bestätigung aus der hervorgeht, dass der Brief per Einschreiben versendet wurde, dienen.
Bei der Kündigung von Versicherungen ist zu berücksichtigen, dass häufig Kündigungsfristen eingehalten werden müssen. Dies kann unter Umständen bedeuten, dass die Kündigung zwar gültig ist, es aber noch mehrere Wochen oder gar Monate dauert, bis das Versicherungsverhältnis beendet ist. Sofern man nicht weiß, wie es um die Kündigungsfrist bei einem bestimmten Versicherungsprodukt steht, setzt man sich am besten mit seinem Versicherer in Verbindung. Dies ist stets besser, als ein Vertragsverhältnis ohne Kenntnis über die Laufzeit auf gut Glück zu kündigen.


