Kurzzeitkennzeichen
Ab dem Zeitpunkt der Zuteilung hat das Kurzzeitkennzeichen eine Gültigkeit von maximal fünf Tagen. Da die Gültigkeit von selbst erlischt, ist eine Abmeldung nicht erforderlich. Die Gültigkeitsdauer ist auf einen Blick ersichtlich, da sich auf der rechten Seite des Kennzeichnens ein gelber Bereich befindet, in welchem das Datum bzw. der Ablaufzeitpunkt eingetragen ist. Unter anderem sind Kurzzeitkennzeichen an diesem gelben Datumsbereich zu erkennen. Wäre er hingegen rot, so würde es sich um ein so genanntes Ausfuhrkennzeichen handeln, das für internationale Überführungen benötigt wird. Aus diesem Grund berechtigt das Kurzzeitkennzeichnen auch nur für Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands.
Wie bereits erwähnt wurde ist es für den Erhalt des Kurzzeitkennzeichens nicht erforderlich, eine reguläre bzw. konventionelle Kfz-Versicherung abzuschließen. Stattdessen reicht es aus, einen temporären Versicherungsschutz zu beantragen. Es gibt mehrere Versicherer, die diesen Versicherungsschutz anbieten. Bei den meisten Versicherern verhält es sich so, dass das Fahrzeug gegen Zahlung eines Pauschalbetrags für die Dauer des maximalen Zulassungszeitraums von fünf Tagen versichert ist. Dank der Beitragspauschalen kann eine schnelle Abwicklung realisiert werden. Dem Versicherungsnehmer wird eine Versicherungsbestätigung bzw. die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer mitgeteilt, mit der er das Kurzzeitkennzeichnen umgehend auf einer Zulassungsstelle beantragen kann. Des Weiteren wird für die Erteilung der Zulassung vorausgesetzt, dass das zu überführende Fahrzeug abgemeldet ist und die alten Kennzeichnen entfernt oder zumindest abgedeckt wurden.


