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Buchstabe L - Versicherungslexikon

Erklärungen und Erläuterungen zu Fachausdrücken und Begrifflichkeiten aus dem Umfeld Versicherungen und Finanzen, welche mit dem Buchstaben L beginnen.
  • Landesärztekammer - Körperschaften des öffentlichen Rechts und Träger der berufsständischen Selbstverwaltung der Ärzte. Jedes Bundesland hat eine eigene Landesärztekammer. Die im Zuständigkeitsgebiet praktizierenden Ärzte sind Pflichtmitglieder.
  • Lehrerhaftpflichtversicherung - eine spezielle Versicherung, mit der Lehrkräften den Schutz ihrer privaten Haftpflichtversicherung erweitern können. Sie deckt Schadensansprüche ab, die im Zusammenhang mit einer Lehrtätigkeit entstehen und von Dritten geltend gemacht werden können.
  • Leibrente - die Leistung einer Rente bzw. Zahlung, die bis zu einem bestimmten Ereignis oder einem bestimmten Termin andauert. Häufigstes Ende der Leibrentenzahlung ist der Tod des Rentenempfängers.
  • Leistungsfreiheit - bezeichnet die Situation, in der ein Versicherer keine Leistung bzw. Zahlung erbringen muss.
  • Lösegeldversicherung - versichert gegen die finanziellen Folgen von Entführungen und Erpressungen. Kommt es zum Schadensfall, zahlt der Versicherer das Lösegeld sowie weitere Aufwendungen.
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