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Landesärztekammer

Die Landesärztekammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und treten als Träger der berufsständischen Selbstverwaltung der Ärzte auf. Jedes Bundesland hat eine eigene Landesärztekammer. Die im Zuständigkeitsgebiet praktizierenden Ärzte sind Pflichtmitglieder.

Von den Versicherungsnehmern wird häufig angenommen, dass die Landesärztekammern für die Abrechnung zwischen den Ärzten und den Krankenkassen zuständig sind. Diese Annahme ist allerdings falsch. Die Abrechnung zwischen Ärzten und Kassen wird von der Kassenärztlichen Vereinigung vorgenommen.

Stattdessen ist eine Landesärztekammer für eine Vielzahl anderer Aufgaben verantwortlich. So trägt sie unter anderem die Verantwortung für die Überwachung der Berufsausübung ihrer Mitglieder. Ebenso fallen in den Aufgabenbereich die Abnahme von Prüfungen sowie die Förderung von Qualitäts- und Weiterbildungsmaßnahmen. In Abhängigkeit der Gesetzgebung eines Bundeslandes können die konkreten Aufgabenbereiche der einzelnen Landesärztekammern geringfügige Unterschiede aufweisen.


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