Leibrente
Es gibt mehrere Arten von Renten, die in Form einer Leibrente ausgezahlt werden, beispielsweise die Altersrente, die vom Staat erbracht wird. Des Weiteren gibt es auch im Bereich der privaten Altersvorsorge einige Finanzprodukte, die ausschließlich die Leistung einer Leibrente vorsehen. Dies trifft zum Beispiel für private Rentenversicherungen mit Riester- oder Rürup-Förderung zu. Zwar ist der Versicherungsnehmer bei Riester-Produkten dazu berechtigt, einen Teil des gesparten Kapitals zu entnehmen, dieser ist jedoch auf einen bestimmten Prozentsatz begrenzt.
Bei den Produkten zur privaten Altersvorsorge wird die Zahlung einer lebenslangen Leibrente ermöglicht, indem das bisher gesparte Kapital verrentet wird. Das bedeutet, dass ausschließlich die anfallenden Erträge, die mit dem gesparten Kapital erzielt werden, an den Versicherungsnehmer ausgezahlt werden. Würde der Versicherer auch Teile des gesparten Kapitals auszahlen, so würde der Kapitalstock immer geringer werden, wodurch eines Tages das Kapital aufgebraucht und die Fortsetzung der Rentenzahlung nicht mehr möglich wäre.
Ein wichtiger Punkt im Zusammenhang mit dem Thema Leibrente stellt die Versteuerung dar. Früher war es in zahlreichen Fällen so, dass Leibrenten nicht besteuert wurden. Im Rahmen der Rentenreform wurde dies jedoch geändert. Bei einigen Finanzprodukten ist eine nachgelagerte Versteuerung vorgesehen. Dies bedeutet, dass die Beiträge zur privaten Altersvorsorge direkt vom Bruttoeinkommen steuerfrei in die private Altersvorsorge fließen. Bei Eintritt in den Ruhestand wird dann die Leibrente besteuert, wobei der Rentenempfänger oftmals davon profitiert, dass aufgrund des verringerten Einkommens ein verringerter Steuersatz zum Tragen kommt.


