Leistungsfreiheit
Beim ersten Fall handelt es sich um die Leistungsfreiheit, die den Versicherer von seiner Pflicht, eine Leistung zu erbringen, trotz des Eintritts eines Schadensfalls befreit. Der Versicherer muss also keine Zahlung leisten, obwohl ein Schadensfall eingetreten ist. Die Leistungsfreiheit wird dadurch begründet, dass der Versicherer von seiner Leistungspflicht befreit wird, weil ein bestimmtes Ereignis eingetreten ist.
Meist handelt es sich bei entsprechenden Ereignissen um ein Fehlverhalten des Versicherungsnehmers. Hierbei kann es sich zum Beispiel um die Nichterfüllung seiner Anzeigepflicht handeln. Des Weiteren kann auch eine schuldhafte Herbeiführung des Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer zu einer Leistungsfreiheit des Versicherers führen. Einen weiteren Fall stellt die so genannte Gefahrerhöhung durch den Versicherungsnehmer dar. Diese kann zum Beispiel vorliegen, wenn er mit seinem Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr unnötige Risiken eingeht.
Eine wesentlich positivere Bedeutung kommt der Leistungsfreiheit im Bereich der Privaten Krankenversicherung zu. Hier bezeichnet sie den Fall, dass der Versicherer innerhalb eines bestimmten Zeitraums, zum Beispiel innerhalb eines Kalenderjahres, keine Leistung erbringen musste. Dies kann darauf zurückzuführen sein, dass der Versicherungsnehmer nicht dazu gezwungen war, eine medizinische Behandlung in Anspruch zu nehmen oder er die Kosten aus eigener Tasche beglichen hat.
Im Bereich der Privaten Krankenversicherung soll die Leistungsfreiheit ein Anreizsystem darstellen. Viele Versicherer bieten ihren Versicherungsnehmern eine Rückerstattung der Beiträge an, wenn innerhalb eines festgelegten Zeitraums keine Zahlungen erbracht werden müssen.


