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Lösegeldversicherung

Mit einer Lösegeldversicherung können sich Versicherungsnehmer gegen die finanziellen Folgen von Entführungen und Erpressungen absichern. Kommt es zum Schadensfall, so werden vom Versicherer die Lösegeldzahlung sowie weitere Aufwendungen übernommen. Bei diesen Aufwendungen handelt es sich um Kosten, die in Zusammenhang mit der Entführung oder Erpressung stehen, beispielsweise die Kosten für das Krisenmanagement. In Abhängigkeit vom jeweiligen Versicherer besteht auch die Möglichkeit, dass Folgekosten übernommen werden, zum Beispiel Kosten für die psychologische Behandlung des Entführungsopfers. Sollte das Lösegeld bei der Übergabe verloren gehen, so kommt der Versicherer hierfür auch auf.

Es gibt zwei Gruppen von Versicherungsnehmern, die Lösegeldversicherungen abschließen. Bei der ersten Gruppe handelt es sich um Unternehmen, die ihre Mitarbeiter versichern. Vor allem international agierende Unternehmen sehen sich immer häufiger zu diesem Schritt gezwungen, wenn sie beispielsweise Führungskräfte in Länder mit erhöhter Entführungsgefahr entsenden. Bei der zweiten Gruppe von Versicherungsnehmern handelt es sich um Privatpersonen, die sich selbst sowie die Mitglieder ihrer Familie absichern möchten.

Im Vergleich zu anderen Versicherungsprodukten liegt die Einführung der Lösegeldversicherung in Deutschland noch nicht sehr weit zurück. Die Freigabe erfolgte erst im Jahr 1998. Zuvor hatte sich das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen lange Zeit gesträubt, die Lösegeldversicherung in Deutschland zuzulassen. Grund war die Angst, dass die Zulassung der Versicherung dazu führen könnte, dass die Anzahl an Entführungen und Erpressungen erheblich zunehmen könnte. Erst nachdem andere Länder verhältnismäßig positive Erfahrungen mit diesem Versicherungsprodukt gemacht hatten bzw. man dort keinen signifikanten Anstieg an Entführungs- und Erpressungsdelikten verzeichnen konnte, gaben die Behörden nach.

Dennoch ist die Lösegeldversicherung ein sehr spezielles Versicherungsprodukt, das ganz besonderen Auflagen unterliegt, die gesetzlich vorgeschrieben sind. So ist beispielsweise der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, den Abschluss der Versicherung geheim zu halten. Des Weiteren ist er im Fall einer Entführung oder Erpressung dazu verpflichtet, sowohl den Versicherer als auch die Ermittlungsbehörden umgehend zu informieren. Außerdem ist die Höhe der maximalen Versicherungssumme von den finanziellen Verhältnissen des Versicherers abhängig.

Bisher gibt es in Deutschland nur wenige Versicherer, die eine Lösegeldversicherung anbieten. Bei diesen Versicherern handelt es sich um große Anbieter, die es sich leisten können, dieses Nischenprodukt anzubieten. Gleichzeitig gilt die Versicherung auch als sehr teuer. Wer eine entsprechende Versicherung abschließt, muss mit jährlichen Versicherungsbeiträgen im fünfstelligen Bereich rechnen.


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