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Mallorca-Police

Bei der so genannten Mallorca-Police handelt es sich um eine Zusatzversicherung für Kraftfahrzeuge, die sowohl für eigene wie auch für gemietete Fahrzeuge abgeschlossen werden kann. Sie bietet einen grundlegenden Versicherungsschutz für das Autofahren im Ausland. Weil sie vor allem von Urlaubern sehr häufig abgeschlossen wird und Mallorca eines der beliebtesten Urlaubsziele ist, hat sich im Lauf der Jahre die Bezeichnung Mallorca Police eingebürgert. Allerdings ist es längst nicht so, dass der Versicherungsschutz nur auf Mallorca gilt. Er ist ebenso auch in einer Vielzahl anderer Länder gültig.

Mit der Mallorca-Police kann der Versicherungsumfang des eigenen Fahrzeugs oder eines Mietfahrzeugs erheblich erweitert werden. Besonders wenn man Fahrzeuge im Ausland mietet ist es häufig von großem Vorteil, wenn zuvor eine Mallorca-Police abgeschlossen wurde, denn häufig bietet die Versicherung der Autovermietung keinen grundlegenden Schutz. Sollte man Unfallverursacher sein und von den Unfallbeteiligten Haftungsansprüche geltend gemacht werden kann es sein, dass die Versicherungssumme nicht ausreichend hoch bemessen ist und man die Kosten aus eigener Tasche bezahlen muss. Mit der Mallorca-Police kann man sich vor diesem Fall schützen: Kommt es zum Unfall und reicht der bestehende Versicherungsschutz nicht aus, so werden die übrigen Kosten vom Anbieter der Mallorca-Police übernommen.

Entgegen der weitläufigen Annahme, dass man die Mallorca-Police im Ausland bei einem ausländischen Anbieter abschließt, erfolgt der Vertragsabschluss bei einem deutschen Versicherungsanbieter. Bei Vertragsabschluss sollte man die Versicherungsbedingungen genau lesen und ggf. mehrere Angebote miteinander vergleichen. Eine gute Police zeichnet sich dadurch aus, dass sich der Versicherungsschutz nicht nur über den Fahrer sondern über die gesamte Familie bzw. über alle Fahrzeuginsassen erstreckt. Des Weiteren gilt es zu überprüfen, in welchen Ländern der Versicherungsschutz gilt und ob für bestimmte Länder die Zahlung einer zusätzlichen Gebühr erforderlich ist. Der Versicherungsschutz besteht in aller Regel für die Dauer von einem Jahr.


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