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Managerhaftpflichtversicherung

Mit der Managerhaftpflichtversicherung können sich Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte sowie Mitarbeiter in Führungspersonen gegen Schadenersatzansprüche versichern, die von ihrem Unternehmen, dessen Eigentümern oder auch von Kunden oder Lieferanten geltend gemacht werden. Sie wird von einigen Versicherern auch als D & O Versicherung (Director’s and Officers’s liability insurance) bezeichnet.

Mittlerweile können Manager auch in Deutschland für ihre Entscheidungen haftbar gemacht werden. Dies bedeutet, dass sie für Fehlentscheidungen mit ihrem Privatvermögen haften. Wenn der Schadensfall eintritt, kommt die Managerhaftpflichtversicherung nicht nur für Schadensersatzansprüche auf, sondern übernimmt auch weitere Kosten, die zum Beispiel durch Gerichtsverfahren hervorgerufen werden. Vor allem die Übernahme der Gerichtskosten kann von hoher Bedeutung sein: im Falle von Fehlentscheidungen, die vom Management eines Unternehmens getroffen werden, liegt eine Umkehr der Beweislast vor. Das bedeutet, dass von den Managern belegt werden muss, keine Fehlentscheidungen getroffen zu haben.

Versichern können sich die Leiter und Führungskräfte von Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie von Genossenschaften. Des Weiteren können auch Vorstände von Stiftungen und Vereinen eine Managerhaftpflichtversicherung abschließen.

Was die Höhe des Versicherungsbeitrags betrifft, so hängt diese von vielen Faktoren ab. Damit ein Versicherer ein entsprechendes Angebot erstellen kann, müssen diesem zahlreiche Dokumente, zum Beispiel Bilanzen oder auch die Lebensläufe der Manager, vorgelegt werden. Die eigentliche Beitragsleistung muss übrigens nicht zwangsweise von den Managern selbst übernommen werden. In kleineren Unternehmen ist diese Vorgehensweise zwar häufig anzutreffen. Doch in großen Unternehmen werden die Beiträge üblicherweise vom Arbeitgeber übernommen.


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