Mitbehandlung
Der Hausarzt stellt den Überweisungsschein aus, damit der Patient innerhalb eines Quartals nicht dazu verpflichtet ist, die Praxisgebühr ein zweites Mal zu bezahlen. Allerdings muss ein Patient nicht zwingend einen Überweisungsschein vorweisen können, um sich von einem Facharzt behandeln zu lassen. Sollte ein Patient den Facharzt ohne Überweisungsschein aufsuchen, so ist er dazu verpflichtet, die Praxisgebühr zu entrichten, auch wenn er diese schon zuvor bei einem anderen Arzt entrichtet hat. Ist es hingegen so, dass er innerhalb des Quartals noch keine Praxisgebühr entrichtet hat, so kann er den Facharzt auch auf direktem Weg und ohne Überweisungsschein aufsuchen.
Abschließend soll darauf hingewiesen werden, dass ein Überweisungsschein nur begrenzt gültig ist. Wenn ein Patient den Facharzt nicht innerhalb des Gültigkeitszeitraums zur Mitbehandlung aufsucht, so muss er sich einen neuen Überweisungsschein ausstellen lassen oder die Praxisgebühr entrichten.


