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Ombudsmann

Der Ombudsmann ist ein Verhandlungspartner, dessen Hilfe von Versicherungsnehmern in Anspruch genommen werden kann, wenn sich diese im Streit mit ihrem Versicherer befinden. Häufig wird der Ombudsmann auch als unabhängige Schlichtungsstelle für Verbraucher bezeichnet.

Die Beauftragung des Ombudsmanns hat das Ziel, einen Gerichtsprozess zu vermeiden. Stattdessen wird eine außergerichtliche Einigung angestrebt, was letzten Endes für beide Seiten von Vorteil ist. Somit wird beiden Seiten die Chance gegeben, sich gütlich zu einigen und hohe Gerichtskosten zu vermeiden.

Prinzipiell hat jeder Versicherungsnehmer die Möglichkeit, sich mit dem Ombudsmann in Verbindung zu setzen und dessen Hilfe in Anspruch zu nehmen. Allerdings kann es unter Umständen vorkommen, dass sich der Ombudsmann gegen eine Vertretung des Versicherungsnehmers entscheidet. Diese Möglichkeit kann zum Beispiel bestehen, wenn der Fall bereits vor einem Gericht verhandelt wird.

Ist es hingegen so, dass sich der Ombudsmann dafür entscheidet, den Versicherungsnehmer zu vertreten, so setzt sich dieser mit dem Versicherer in Verbindung. Teilweise kann es schon zu diesem Zeitpunkt geschehen, dass er eine Einigung mit dem Versicherer erzielt. Den Aussagen mehrere Experten zufolge soll es dem Ombudsmann in rund einem Drittel aller Fälle gelingen, die Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer zu schlichten und eine gemeinsame Einigung zu finden. Für den Versicherungsnehmer ist die Leistung kostenlos.


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