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Pensionszusage

Bei der Pensionszusage handelt es sich um eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, die sich primär an Geschäftsführer und Mitarbeiter mit hohem Einkommen richtet. Sie ist für Angestellte mit hohem Einkommen vor allem deshalb so interessant, weil mit ihr die Versorgungslücke zur gesetzlichen Rentenversicherung geschlossen werden kann. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung existiert nämlich eine Bemessungsgrenze, was bedeutet, dass die gesetzlichen Rentenbeiträge nur bis zu einer bestimmten Höhe entrichtet werden können. Dies hat gleichzeitig zur Folge, dass es beim Eintritt in den Ruhestand zu einem deutlichen Einkommensrückgang kommen kann.

Das Prinzip der Pensionszusage ist relativ einfach: der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer nach dem Eintritt in den Ruhestand eine dauerhafte Pension bzw. Leibrente zu zahlen. Die Verpflichtung gegenüber dem Arbeitnehmer wird auch als Versorgungsversprechen bezeichnet. Dieses Versprechen kann in Abhängigkeit von der jeweiligen Vertragsgestaltung auch die Zahlung einer Invaliditäts- oder Hinterbliebenenrente umfassen. Um die Zahlungen nach Renteneintritt des früheren Arbeitnehmers gewährleisten zu können, werden während der Beschäftigungsdauer so genannten Pensionsrücklagen gebildet. Diese erzielen später die Kapitalerträge, die für die Leistung der Rentenzahlung benötigt werden.

Damit der Arbeitnehmer abgesichert ist und die Rentenzahlungen auch im Falle einer Unternehmensinsolvenz weiterhin fließen, schließt der Arbeitgeber eine so genannte
Rückdeckungsversicherung ab. Die Art der Rückdeckungsversicherung entscheidet auch darüber, ob die Pensionszusage eine Invaliden- oder Hinterbliebenenrente beinhaltet.

Der Abschluss einer Pensionszusage ist für den späteren Rentenempfänger vor allem auch aus steuerlicher Sicht sehr interessant. Die Beiträge zur Pensionszusage können nämlich steuerfrei eingebracht werden - bis zu einer bestimmten Höhe werden auch keine Sozialabgaben berechnet. Der Arbeitgeber kann die Rücklagen, die zur Bildung des Pensionsfonds benötigt werden, selbstverständlich vollständig steuerlich geltend machen.


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