Pflegegeld
Ob und in welcher Höhe Pflegegeld in Anspruch genommen werden darf, ist vom Pflegebedarf abhängig. Um eine bessere Einteilung vornehmen zu können, wurden vom Gesetzgeber drei Stufen, die so genannten Pflegestufen, eingeführt. Je höher die Pflegestufe ist, desto höher ist auch der Pflegegeldanspruch. Eine Beurteilung aus welcher hervorgeht, welcher Pflegestufe eine Person angehört, wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) vorgenommen.
Wie einleitend bereits erwähnt wurde kann das Pflegegeld als Entgeltleistung für Pflegekräfte aus der eigenen Familie wie auch für die Mitarbeiter von Pflegeunternehmen dienen. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass der Gesetzgeber eine höhere Pflegegeldzahlung vorsieht, wenn das Geld zur Bezahlung von Pflegedienstmitarbeitern dient.
Abschließend soll darauf hingewiesen werden, dass das Pflegegeld nicht mit einer Rente verwechselt werden darf. Es dient lediglich zur Bezahlung von Pflegekräften – zur Bestreitung des Lebensunterhalts reichen die Zahlungen nicht aus. Des Weiteren werden ausschließlich grundlegende Pflegemaßnahmen bezahlt. Um als pflegebedürftige Person finanziell gut über die Runden zu kommen, bedarf es eines entsprechenden Einkommens bzw. einer vorherigen Absicherung, die im Versicherungsfall ein ausreichend hohes Einkommen garantiert. Dieses kann man beispielsweise aus einer privaten Rentenversicherung oder einer privaten Pflegezusatzversicherung beziehen.


