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Pflichtversicherung

Der Begriff Pflichtversicherung ist ein Überbegriff für Versicherungsprodukte, deren Abschluss erforderlich bzw. gesetzlich vorgeschrieben ist, um bestimmte Tätigkeiten ausüben oder diesen nachgehen zu dürfen. Somit stellt die Pflichtversicherung den Gegenpart zur freiwilligen Versicherung dar, deren Versicherungsprodukte auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden können.

Eines der besten Beispiele für eine Pflichtversicherung ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Ein Fahrzeughalter darf mit seinem Pkw nur am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, wenn für sein Fahrzeug ein Versicherungsschutz besteht. Eine Teilnahme am Straßenverkehr ohne den Versicherungsschutz stellt einen Gesetzesverstoß dar, der sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Neben der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es noch weitere Pflichtversicherungen wie zum Beispiel die Berufshaftpflichtversicherung oder die Betriebshaftpflichtversicherung. Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist in manchen Berufen Voraussetzung, um die berufliche Tätigkeit ausüben zu dürfen. Genauso verhält es sich auch bei Betriebshaftpflichtversicherung, die Unternehmen abschließen müssen, wenn sie in bestimmten Branchen oder Geschäftsfeldern tätig sein möchten.

Ein ganz anderer Begriff, der von vielen Menschen gern mit der Pflichtversicherung verwechselt wird, ist die so genannte Versicherungspflicht. Dieser Begriff stammt aus dem Bereich der Sozialversicherung. Die Versicherungspflicht besteht unter anderem für Arbeitnehmer, die bestimmte Sozialabgaben wie zum Beispiel Beiträge zur Renten- oder Pflegeversicherung, entrichten müssen.


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