Private Krankenversicherung
Einer der größten Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung besteht im Hinblick auf den Versicherungsumfang. Die Versicherungsnehmer können einen Basisschutz beanspruchen, der im Wesentlichen dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Durch die Wahl entsprechender Tarife kann der Versicherungsschutz maßgeblich erweitert werden, so dass zum Beispiel auch die Kosten für Behandlungsmethoden übernommen werden, die in der Basisabsicherung nicht enthalten sind.
Des Weiteren zeichnet sich die private Krankenversicherung dadurch aus, dass die Höhe des Versicherungsbeitrags nicht vom Einkommen des Versicherungsnehmers abhängig ist. Stattdessen bestimmen andere Faktoren wie zum Beispiel Alter und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers sowie der gewünschte Versicherungsumfang über die Höhe des Beitrags.
Die Anbieter privater Krankenversicherungen sind nicht dazu verpflichtet, einen Antragsteller aufzunehmen. Die Versicherer können selbst entscheiden, ob sie einen Versicherungsnehmer aufnehmen möchten oder nicht. Zudem muss ein Antragsteller mehrere Voraussetzungen erfüllen, damit eine Aufnahme erfolgen kann. So ist zum Beispiel gesetzlich verankert, dass das Einkommen eines Arbeitnehmers über der so genannten Pflichtversicherungsgrenze liegen muss, damit er in die private Krankenversicherung wechseln kann. Liegt das Einkommen unterhalb der Grenze, so muss er weiterhin Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.
Abschließend soll noch auf eine Besonderheit hingewiesen werden, die ausschließlich bei einigen Anbietern privater Krankenversicherungen zu finden ist. Hierbei handelt es sich um die so genannte Leistungsfreiheit: Verursacht der Versicherungsnehmer innerhalb eines Kalenderjahres keine Kosten, so dass die Versicherung leistungsfrei bleibt, kann er mit einer teilweisen Rückerstattung seiner Beiträge rechnen.


