Private Rentenversicherung
Weil die private Rentenversicherung in den Bereich der Freiwilligen Versicherung fällt, steht es jedem Versicherungsnehmer offen, entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Gleichzeitig kann ein Versicherungsnehmer selbst bestimmen, wie viel Geld er in seine Altersvorsorge investieren möchte, was im Umkehrschluss auch bedeutet, dass er selbst bestimmt, wie hoch seine spätere Privatrente ausfällt.
Die Funktionsweise der privaten Rentenversicherung ist ganz simpel: der Versicherungsnehmer entrichtet regelmäßig bis zum Eintritt in den Ruhestand Beiträge, die vom Versicherer angelegt werden. Bei Fälligkeit der Versicherung bzw. beim Eintritt in den Ruhestand kann der Versicherungsnehmer wählen, ob er eine Auszahlung oder eine Verrentung des gesparten Kapitals wünscht. Bei der Verrentung werden die anfallenden Kapitalerträge an ihn ausgezahlt, wodurch eine lebenslange Zahlung der Privatrente ermöglicht wird.
Was die Verzinsung während der Ansparphase betrifft, so hängt diese überwiegend vom gewählten Versicherungsprodukt ab. Bei der klassischen Rentenversicherung werden die Beiträge in konservative bzw. sichere Anlageformen investiert, weshalb die Verzinsung meist nicht besonders hoch ausfällt. Wird eine höhere Verzinsung angestrebt, so empfiehlt es sich, eine fondsgebundene Rentenversicherung abzuschließen. Zwar fällt das Anlagerisiko in diesem Fall höher aus, aber dafür kann der Versicherungsnehmer mit einer höheren Rendite rechnen.
Seit einigen Jahren werden private Maßnahmen zur Altersvorsorge staatlich gefördert, unter anderem auch die private Rentenversicherung. Wenn das Versicherungsprodukt bestimmten Anforderungen gerecht wird, kann der Versicherungsnehmer eine Riester- oder auch Rürup-Förderung beantragen. Des Weiteren kann die private Rentenversicherung auch mit anderen Versicherungsprodukten wie zum Beispiel mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert werden.


