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Buchstabe R - Versicherungslexikon

Erklärungen zu Fachbegriffen mit dem Anfangsbuchstaben R aus der großen, weiten Welt der Versicherungen und Finanzen.
  • Rechtsschutzversicherung - damit kann sich der Versicherungsnehmer gegen Kosten aus einem Rechtsstreit versichern. Die Versicherung deckt Anwaltskosten, Gerichtskosten und Honorare für Sachverständige ab.
  • Reisegepäckversicherung - damit können Urlauber und Geschäftsreisende ihr Reisegepäck gegen Diebstahl, Beschädigung und Zerstörung versichern.
  • Reiserücktrittskosten-Versicherung - wenn eine Reise nicht angetreten werden kann oder ein Reiseabbruch erforderlich ist, so werden die Reiserücktrittskosten vom Versicherer übernommen.
  • Restschuldversicherung - versichert Kredite, wenn sich der Versicherungsnehmer (und Kreditnehmer) nicht mehr in der Lage befindet, die Kreditraten zu bezahlen.
  • Riester-Rente - bezeichnet eine staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge, die in Verbindung mit bestimmten Finanzprodukten in Anspruch genommen werden kann.
  • Risikolebensversicherung - dient der finanziellen Absicherung von Familienmitgliedern oder auch anderen Personen, falls der Versicherungsnehmer vor dem Ablauf der Versicherung stirbt.
  • Rückkaufswert - der Begriff stammt aus dem Bereich der Lebensversicherung und steht für den Betrag, der dem Versicherungsnehmer bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses vom Versicherer zurückerstattet wird.
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