Reisegepäckversicherung
Wenn es zum Schadensfall kommt, ist die Höhe des Leistungsanspruchs vom Wert der betroffenen Gepäckstücke abhängig. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass der Versicherer nicht den Anschaffungswert sondern ausschließlich den Zeitwert der Gepäckstücke ersetzt. Des Weiteren gelten für manche Gepäcksgegenstände Höchstgrenzen, was im Endeffekt bedeutet, dass manche Gepäckstücke nur bis zu einer festgelegten Betragshöhe ersetzt werden, auch wenn deren Zeitwert höher ist.
Die Gültigkeit einer Reisegepäckversicherung ist bei den meisten Anbietern auf eine bestimmte Reisedauer begrenzt. Sollte die Reise eine festgelegte Dauer überschreiten, so ist der Versicherungsschutz für den restlichen Zeitraum, der hinter der Grenze liegt, nicht mehr gegeben. Außerdem behalten sich die meisten Versicherer vor, bestimmte Gepäckgegenstände vom Versicherungsschutz auszuschließen. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Bargeld, Wertpapiere und Kunstgegenstände. In Zeiten, in denen der Reisende für sein Gepäck verantwortlich ist, gilt der Versicherungsschutz nur dann, wenn er sein Gepäck im Auge behält und sicher verwahrt. So greift der Versicherungsschutz beispielsweise nicht, wenn der Versicherungsnehmer sein Gepäck kurzzeitig in einem Mietwagen unbeaufsichtigt zurücklässt.
Dafür zeichnen sich Reisegepäckversicherungen dafür aus, dass ihr Versicherungsschutz weltweit gültig ist. Somit spielt es für den Versicherungsnehmer keine Rolle, welchem Land der Erde sein Gepäck verloren geht oder beschädigt wird. Des Weiteren sehen die meisten Versicherer auch keine Leistung eines Selbstbehalts vor, so dass im Schadensfall kein Kostennachteil entsteht.


