Ansahl Versicherungen und Vergleiche

Haftung & Recht
Leib & Leben
Alter & Vorsorge
Hab & Gut
Firma & Beruf
Geld & Finanzen


A B C D E F G H I+J K L M N O P+Q R S T U V W X-Z

Reiserücktrittskostenversicherung

Wenn man eine Reise nicht antreten kann oder diese vorzeitig abbrechen muss, so kann dies dazu führen, dass einem vom Reiseveranstalter nur ein Bruchteil der einst gezahlten Reisekosten erstattet wird. Dies liegt an den vergleichsweise hohen Storno- und Reiserücktrittsgebühren, die den Rückerstattungsbetrag ganz erheblich mindern können.

Mit einer Reiserücktrittskostenversicherung kann man sich jedoch vor diesem Risiko schützen. Sollt es so sein, dass eine Reise nicht angetreten werden kann oder ein Reiseabbruch erforderlich ist, so werden die Reiserücktrittskosten vom Versicherer übernommen.

Wenn der Versicherungsnehmer eine Reise nicht antreten kann, so müssen triftige Gründe vorliegen, damit der Versicherer die Kosten übernimmt. Es folgt eine allgemeine Übersicht der wichtigsten Gründe, die bei den meisten Versicherern eine Anspruchberechtigung verkörpern. Hierbei handelt es sich unter anderem um Gründe wie Unfall, Krankheit, Tod, Impfunverträglichkeit, Jobwechsel oder Schwangerschaft. Diese müssen gegenüber dem Reiseveranstalter und dem Versicherer nachgewiesen werden, zum Beispiel in Form einer ärztlichen Bestätigung.

Neben der Übernahme von Reiserücktrittskosten beinhalten einige Reiserücktrittsversicherungen noch weitere Leistungen. Diese Leistungen können unter anderem eine Erstattung zusätzlicher Reise- bzw. Mehrkosten umfassen, die auf eine verlängerte oder frühzeitige Abreise zurückzuführen sind. Auch in diesen Fällen muss der Versicherungsnehmer triftige Gründe, beispielsweise Krankheit oder Unfall, nachweisen können, die ihn zu einer frühzeitigen oder verspäteten Abreise gezwungen haben.

Ob der Versicherungsnehmer einen Selbstbehalt leisten muss hängt sowohl vom Versicherer wie auch vom gewählten Tarif ab. Gerade bei teuren Reisen empfehlen Versicherungsexperten, Tarife ohne Selbstbehalt auszuwählen, da ein Selbstbehalt im Bereich der Reiserücktrittskostenversicherung mit verhältnismäßig hohen Kosten verbunden sein kann. Des Weiteren wird dazu geraten, die Versicherung nicht gleich bei Reisebuchung im Reisebüro oder beim Reiseveranstalter abzuschließen. Häufig lohnt es sich, die Versicherung bei etablierten Anbietern abzuschließen, weil man von einem umfangreichen Versicherungsschutz sowie vergleichsweise niedrigen Versicherungsbeiträgen profitieren kann. Übrigens wird die Beitragshöhe nicht pauschal berechnet, stattdessen ist sie vom Reisepreis abhängig.


Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie uns an!
Kostenlose Hotline
088-112 113 0