Schadenfreiheitsklasse
Wenn ein Autofahrer zum ersten Mal in seinem Leben eine der genannten Versicherungen abschließt, wird er üblicherweise in die Schadenfreiheitsklasse Null eingestuft. Mit jedem Jahr, das er unfallfrei fährt, rückt er eine Stufe bzw. Klasse auf. In Abhängigkeit vom jeweiligen Versicherungsanbieter kann sich die Anzahl der Schadenfreiheitsklassen geringfügig unterscheiden. Bei einigen Anbietern ist es möglich, bis in die Schadenfreiheitsklasse 25 aufzusteigen.
Sollte man hingegen in einen Unfall verwickelt sein bzw. diesen verursacht haben, so ist mit einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse zu rechnen. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen: Wenn ein Versicherungsnehmer einen sehr langen Zeitraum unfallfrei gefahren ist, kann unter Umständen die Möglichkeit bestehen, dass der Versicherer trotzdem keine Rückstufung vornimmt.
Die Beitragshöhe wird von den Versicherungsnehmern oftmals mit Prozentsätzen in Verbindung gebracht. Doch wie einleitend bereits erwähnt wurde, ist die Beitragshöhe von der Schadenfreiheitsklasse abhängig – die Prozentsätze, die von den Versicherern an die Schadenfreiheitsklassen gekoppelt werden, können sich von Anbieter zu Anbieter geringfügig unterscheiden. Die Festlegung des Prozentsatzes bzw. des Versicherungsrabatts erfolgt bei jedem Versicherer nach eigenen Tarifbestimmungen. Sollte man einen Wechsel des Versicherers vornehmen, so wird die bereits erreichte Schadenfreiheitsklasse übertragen.
Abschließend soll noch darauf hingewiesen werden, dass eine Übertragung von Schadenfreiheitsklassen auf andere Personen möglich ist. So besteht zum Beispiel die Möglichkeit, dass Eltern einige ihrer unfallfreien Jahre auf ihre Kinder übertragen. Allerdings ist eine Übertragung nur dann möglich, wenn ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. So können zum Beispiel an junge Autofahrer nur so viele unfallfreie Jahre übertragen werden, wie diese bereits den Führerschein besitzen.


