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Sparerfreibetrag

Der Sparerfreibetrag ist ein gesetzlicher Freibetrag, der von jedem steuerpflichtigen Bürger geltend gemacht werden kann. Einkünfte aus Kapitalvermögen wie zum Beispiel Zinserträge sind bis zur Höhe des Sparerfreibetrags steuerfrei. Sollte man über höhere Kapitaleinkünfte verfügen, so muss der Differenzbetrag zwischen den Einkünften und dem Sparerfreibetrag vollständig versteuert werden.

Die Höhe des Sparerfreibetrags wurde von der Regierung bereits mehrfach verändert. Derzeit (Stand 2008) beläuft sich die Höhe auf 750 Euro. Wenn Ehepartner ihre Steuern zusammen veranlagen, so können sie einen gemeinsamen Sparerfreibetrag in Höhe von 1.500 Euro geltend machen.

Anleger und Versicherungsnehmer haben die Möglichkeit, den Freibetrag unmittelbar in Anspruch zu nehmen. Wenn sie ihrer Bank, ihrem Versicherer oder ihrer Bausparkasse einen entsprechenden Auftrag erteilen, kann der Freibetrag bei den Finanzprodukten eingetragen werden. Auf diese Weise wird verhindert, dass anfallende Kapitaleinkünfte pauschal mit der so genannten Zinsabschlagsteuer versteuert werden. Gleichzeitig ist es den Anlegern und Versicherungsnehmern gestattet, den Freibetrag auf mehrere Finanzprodukte aufzuteilen, so lange die einzelnen Teilbeträge nicht die Obergrenze des Sparerfreibetrags übersteigen. Übersteigen die Einnahmen die eingetragenen Freibeträge, so wird eine anteilige Zinsabschlagsteuer an das Finanzamt abgeführt.


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