Teilkaskoversicherung
Sollte ein Versicherungsnehmer, der ausschließlich eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, einen Unfall verursachen und somit die Unfallschuld tragen, so kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung ausschließlich für Schäden auf, die von Dritten geltend gemacht werden. Schäden, die am Fahrzeug des Versicherungsnehmers entstanden sind, würde sie nicht übernehmen. In Abhängigkeit vom entstandenen Schaden könnte das für den Versicherungsnehmer bedeuten, auf hohen Kosten wie zum Beispiel Reparaturkosten sitzen zu bleiben. Aus diesem Grund entscheiden sich zahlreiche Fahrzeughalter für den Abschluss einer Teilkaskoversicherung, damit sie diese Kosten nicht selbst tragen müssen.
Im Hinblick auf den Versicherungsumfang einer Teilkaskoversicherung kann es von Versicherer zu Versicherer geringfügige Unterschiede geben. Es folgt eine allgemeine Übersicht der Schäden, die von der Teilkaskoversicherung abgedeckt sind:
Blitzschlag
Brand
Diebstahl
Einbruchdiebstahl
Hagel
Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
Sturm
Überschwemmung
Zusammenstöße mit Haarwild
Die Höhe des Versicherungsbeitrags einer Teilkaskoversicherung ist unter anderem von der so genannten Typklasseneinstufung abhängig. Die Typklasse wird maßgeblich von der Art des Kraftfahrzeugs bestimmt. Des Weiteren nehmen auch Faktoren wie zum Beispiel der Ort der Zulassung, das Alters des Fahrers, das Alters des Fahrzeugs sowie die jährliche Fahrleistung auf die Höhe des Versicherungsbeitrags Einfluss.
Durch Vereinbarung einer Selbstbeteiligung kann der Versicherungsnehmer die Höhe des Versicherungsbeitrags beeinflussen. Je höher die Selbstbeteiligung ausfällt, desto niedriger ist der Versicherungsbeitrag.


