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Todesfall

Der Todesfall bezeichnet den Tod eines Menschen und fällt in den Bereich der so genannten Personenschäden. Bei einem Todesfall muss ein Versicherer unterscheiden, ob der Versicherungsnehmer oder eine dritte Person, die in einer bestimmten Art und Weise mit einer Handlung des Versicherungsnehmers in Verbindung steht, verstorben ist.

Kommt es zum Tod eines Menschen, der durch den Versicherungsnehmer herbeigeführt wurde – beispielsweise weil es zu einen Verkehrsunfall mit Todesfolge kam – so können die Hinterbliebenen Haftungsansprüche gegenüber dem Unfallverursacher geltend machen. Im Falle eines Verkehrsunfalls würde diese Leistung dann von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers aufgebracht werden.

Ist es hingegen so, dass der Versicherungsnehmer stirbt, so können unter Umständen die Hinterbliebenen mit einer Zahlung des Versicherungsunternehmens rechnen. Dies ist möglich, wenn der Versicherungsnehmer den eigenen Todesfall versichert hat. Klassische Versicherungsprodukte, mit denen man die Hinterbliebenen bzw. auch andere Personen finanziell absichern kann, sind Lebensversicherungen.

Bei einer klassischen bzw. Kapital bildenden Lebensversicherung wird eine Versicherungssumme vereinbart, die im Todesfall an die Begünstigten ausgezahlt wird. Sollte der Erlebensfall eintreten und der Versicherungsnehmer das Vertragsende erleben, so wird ihm das eingezahlte Kapital zuzüglich einer entsprechenden Verzinsung erstattet. Eine Alternative zur klassischen Lebensversicherung stellt die Risikolebensversicherung dar, die eine günstigere Absicherung von Hinterbliebenen ermöglicht. Im Todesfall wird die Versicherungssumme ausgezahlt, im Erlebensfall ist hingegen keine Beitragserstattung vorgesehen.

Um gegenüber einem Versicherer einen Leistungsanspruch geltend zu machen, muss der Tod der jeweiligen Person in Form einer Sterbeurkunde nachgewiesen werden. Erst durch Vorlage der Sterbeurkunde ist der Todesfall nachgewiesen. Die Ausstellung einer Sterbeurkunde ist auf dem Standesamt zu beantragen. Zur Beantragung müssen der Personalausweise des Verstorbenen sowie ein Totenschein vorgelegt werden muss.


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