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Überschussbeteiligung

Die Überschussbeteiligung bezeichnet die Partizipation der Versicherungsnehmer an finanziellen Überschüssen, die vom Versicherer erzielt werden. Allerdings ist eine Beteiligung der Versicherungsnehmer nur dann möglich, wenn der Versicherer auch innerhalb des Geschäftsjahres einen Überschuss erzielt.

Ob und in welcher Höhe ein Versicherer Überschüsse erwirtschaftet, hängt von mehreren Faktoren ab. Bei einem dieser Faktoren handelt es sich um die Renditeentwicklung an den Kapitalmärkten. Sollten sich zum Beispiel die Zinsmärkte innerhalb eines Jahres besser entwickeln, als es vom Versicherer zunächst angenommen wurde, so werden mit den investierten Versicherungsbeträgen automatisch höhere Erträge erwirtschaftet. Des Weiteren ist die Entstehung von Überschüssen vor allem von der Anzahl der eintretenden Versicherungsfälle abhängig. Das gleiche gilt für Kosten, die durch die einzelnen Versicherungsfälle entstehen.

Es gibt gleich mehrere Versicherungsbereiche, in denen die Überschussbeteiligung Anwendung findet. Am häufigsten ist sie in den Bereichen der Lebensversicherung sowie der Krankenversicherung vorzufinden. Von der Art der jeweiligen Versicherung ist auch abhängig, in welcher Form die erzielten Überschüsse an den Versicherungsnehmer weitergereicht werden. Die Weiterreichung kann nämlich auf ganz unterschiedliche Art und Weise erfolgen. So ist es zum Beispiel im Bereich der Krankenversicherung üblich, dass außerplanmäßige Überschüsse dazu verwendet werden, Beitragserhöhungen abzuwenden. In diesem Fall partizipieren die Versicherungsnehmer am Überschuss, indem ihnen eine Beitragserhöhung erspart bleibt. Im Rahmen der Privaten Krankenversicherung befinden sich einige Versicherer sogar in der Lage, ihren Versicherungsnehmern eine kurzfristige bzw. vorübergehende Beitragssenkung einzuräumen.

Im Bereich der Lebensversicherung erfolgt die Überschussbeteiligung auf eine ganz andere Art und Weise. Hier werden erzielte Überschüsse den Rückkaufswerten der Policen zugerechnet. Dies führt dazu, dass der Versicherungsnehmer im Erlebensfall eine größere Auszahlung erhält, als sie ursprünglich angenommen wurde. Allerdings kommt es in der Praxis des Öfteren vor, dass die Versicherer fest mit Überschüssen rechnen und diese in die Ablaufsummen ihrer Policen einkalkulieren. Sollten innerhalb der Vertragslaufzeit keine ausreichend hohen Überschüsse erzielt werden, so beläuft sich die Versicherungsleistung auf einen Betrag, der unter der einst prognostizierten Ablaufsumme liegt.


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