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Unfallversicherung

Die Unfallversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor finanziellen Schäden, die als Folge eines Unfalls auftreten. Es gibt zwei Formen der Unfallversicherung: die Gesetzliche sowie die Private Unfallversicherung.

Die Gesetzliche Unfallversicherung ist Bestandteil der Sozialversicherung. Ihre Träger sind die Unfallkassen und Berufsgenossenschaften. Einen Leistungsanspruch kann jeder geltend machen, der Sozialversicherungsbeiträge bzw. Unfallversicherungsbeiträge entrichtet. Somit genießen unter anderem Arbeitnehmer und Beamten den Versicherungsschutz. Außerdem sind deren Familienmitglieder versichert. Freiwillig versicherte Selbständige sowie Schüler, Studenten und Auszubildende sind ebenfalls anspruchsberechtigt.

Der Versicherungsschutz der Gesetzlichen Unfallversicherung erstreckt sich über die folgenden drei Bereiche: Arbeitsunfall, Wegeunfall und Berufskrankheit. Beim Wegeunfall ist zu beachten, dass der Versicherungsschutz nur dann besteht, wenn sich der Unfall auf dem unmittelbaren Weg zwischen Wohnstätte und Arbeitsplatz ereignet.

Im Versicherungsfall werden durch die Gesetzliche Unfallversicherung folgende Leistungen erbracht:

Leistungen zur Rehabilitation des Versicherungsnehmers
Lohnersatzleistungen
Verletztengeld
Verletzterente
Hinterbliebenenrente

Die Private Unfallversicherung fällt in den Bereich der Freiwilligen Versicherung und kann von jedermann abgeschlossen werden, der gegenüber der Gesetzlichen Unfallversicherung keinen Leistungsanspruch hat oder über diesen verfügt und ihn erweitern möchte.

Der Unterschied zwischen der Privaten und der Gesetzlichen Unfallversicherung besteht darin, dass sich der private Unfallversicherungsschutz nicht nur über den Arbeitsunfall erstreckt. In Abhängigkeit vom gewählten Versicherungsprodukt können auch Unfälle versichert werden, die sich während der Freizeit ereignen.

Im Vergleich zur Gesetzlichen Unfallversicherung kann der Leistungsumfang erheblich größer ausfallen. Je nach Versicherungstarif werden folgenden Leistungen erbracht:

Zahlung einer Leibrente
Einmalzahlung
Krankenhaustagegeld
Bergungskosten
Schmerzensgeld

In der Praxis kommt es sehr häufig vor, dass die Private Unfallversicherung mit anderen Versicherungsprodukten wie zum Beispiel der Lebensversicherung kombiniert wird. Dies hat für den Versicherungsnehmer den Vorteil, dass er von einem umfangreicheren Versicherungsschutz profitiert und am Ende der Vertragslaufzeit mit einer Beitragsrückerstattung rechnen kann.


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