Unterversicherung
Kommt es zu einem Schadensfall, bei welchem eine Unterversicherung besteht, so bedeutet das für den Versicherungsnehmer, dass er den Differenzbetrag zwischen Versicherungssumme und Schadenssumme selbst aufbringen muss – zumindest dann, wenn der Haftungsanspruch von einer dritten Person geltend gemacht wird. Sollte der Schaden an seinem Eigentum entstanden sein, so muss er den Schaden aus eigener Tasche begleichen.
Ein gutes Beispiel für ein Versicherungsprodukt, bei welchem eine Unterversicherung auftreten kann, ist die Hausratversicherung. Bei der Hausratversicherung ist die Höhe der Versicherungssumme von der Wohnfläche abhängig und kann deshalb zu niedrig bemessen sein. Sollte ein Schaden auftreten, der zu einer Beschädigung oder Zerstörung des gesamten Hausrats führt, so muss der Versicherungsnehmer damit rechnen, dass er auf einem Teil der Kosten sitzen bleibt.
Glücklicherweise gibt es Möglichkeiten, eine Unterversicherung zu verhindern. Die erste und beste Möglichkeit besteht darin, den genauen Versicherungsbedarf zu ermitteln und anschließend den passenden Versicherungsschutz auszuwählen. Beim Beispiel der Hausratversicherung kann das bedeuten, dass der Versicherungsnehmer eine Beitragserhöhung in Kauf nimmt, wodurch die Versicherungssumme erhöht wird. Alternativ kann im Versicherungsvertrag auch ein so genannter Unterversicherungsverzicht vereinbart werden. Dies bedeutet, dass der Versicherer im Schadensfall auf die Prüfung einer möglichen Untersicherung verzichtet. Allerdings gibt es auch hier Grenzen, so dass unter Umständen trotz Unterversicherungsverzicht mit keiner vollständigen Erstattung zu rechnen ist.


