Verkehrs-Rechtsschutz
Was den Versicherungsumfang betrifft ist seit einigen Jahren festzustellen, dass dieser von den Versicherern immer häufiger erweitert wird. So sind bei zunehmend mehr Versicherern auch Serviceleistungen wie zum Beispiel eine kostenlose Anwaltshotline fester Bestandteil der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.
Im Gegensatz zur Kfz-Versicherung ist der Versicherungsschutz einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung nicht an ein Fahrzeug gekoppelt. Stattdessen besteht der Verkehrs-Rechtsschutz stets für den Versicherungsnehmer - selbst dann, wenn er nicht mit seinem eigenen, sondern mit einem anderen Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt. Des Weiteren erstreckt sich der Versicherungsumfang bei vielen Anbietern über alle Familienmitglieder.
Das allgemeine Interesse am Verkehrs-Rechtsschutz ist in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Die Praxis zeigt eindeutig, dass es für Autofahrer immer schwieriger wird, Schadensansprüche durchzusetzen, weshalb zunehmend mehr Fälle vor Gericht verhandelt werden – ohne Rechtsschutzversicherung trauen es sich viele Verbraucher jedoch nicht zu, vor Gericht zu ziehen.
Im Bezug auf die Beitragshöhe ist zu erwähnen, dass diese durch mehrere Faktoren bestimmt wird. Faktoren wie zum Beispiel das Alter des Versicherungsnehmers oder auch die vereinbarte Vertragsdauer können auf die Höhe des Versicherungsbeitrags Einfluss nehmen. Des Weiteren besteht bei den meisten Versicherern die Möglichkeit, einen Selbstbehalt zu vereinbaren, was zu einer Reduzierung der Beitragshöhe führt.


