Versicherungsfall
Der so genannte Versicherungsfall liegt vor, wenn ein bestimmtes Ereignis eingetreten ist, das die Versicherung zur Erbringung ihrer Leistung verpflichtet. Ein Schadensfall kann zum Beispiel ein Versicherungsfall sein – allerdings nur dann, wenn der Schaden das Resultat einer Handlung oder eines Ereignisses ist, das mit in den Versicherungsumfang eingeschlossen wurde. Sobald ein Schadensfall eintritt, der als Versicherungsfall deklariert werden kann, wird die so genannte Leistungspflicht ausgelöst.
Anhand der Hausratversicherung soll der Unterschied zwischen einem Schadensfall und einem Versicherungsfall näher aufgezeigt werden. Wird der Versicherungsnehmer bestohlen, so liegt eindeutig ein Schadensfall vor – allerdings ist Diebstahl kein Schadensfall, der von der Hausratversicherung abgedeckt wird. Somit ist der Versicherungsfall nicht eingetreten. Kommt es hingegen zu einem Blitzschlag, der mehrere Elektrogeräte zerstört, so liegt eindeutig ein Versicherungsfall vor, da der Versicherer im Falle von Blitzschlag zur Leistungserbringung verpflichtet ist.


