Ansahl Versicherungen und Vergleiche

Haftung & Recht
Leib & Leben
Alter & Vorsorge
Hab & Gut
Firma & Beruf
Geld & Finanzen


A B C D E F G H I+J K L M N O P+Q R S T U V W X-Z

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung ist ein Produkt aus dem Bereich der Kfz-Versicherung und bietet dem Versicherungsnehmer einen zusätzlichen Versicherungsschutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung.

Während die Kfz-Haftpflichtversicherung ausschließlich Schäden bzw. Haftungsansprüche abdeckt, die von Dritten gegenüber dem Versicherungsnehmer geltend gemacht werden, deckt die Vollkaskoversicherung auch Schäden ab, die am Fahrzeug des Versicherungsnehmers entstanden sind. Somit ist sie der Teilkaskoversicherung sehr ähnlich. Dennoch gibt es zwischen Voll- und Teilkaskoversicherung einige Unterschiede. Diese spiegeln sich zum einen im Versicherungsumfang, zum anderen auch bei der Berechnung der Beitragshöhe wieder.

Zunächst einmal zum Versicherungsumfang: die Vollkaskoversicherung bietet den umfangreichsten Versicherungsschutz innerhalb der Kfz-Versicherung. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung vor allem bei neuen und sehr wertvollen Fahrzeugen empfehlenswert.

Grundsätzlich deckt sie dieselben Schäden ab, die auch von der Teilkaskoversicherung abgedeckt sind, beispielsweise Brand- oder Diebstahlschäden. Des Weiteren sind folgende Schäden versichert:

Vandalismus / mutwillige Beschädigung des Fahrzeugs durch Fremde
Unfallschäden, die vom Versicherungsnehmer selbst verursacht wurden
Unfallschäden, bei denen der Verursacher nicht ermittelbar ist
Unfallschäden, bei denen der Verursacher nicht haftbar gemacht werden kann
Unfallschäden, die der Unfallgegner aufgrund von Zahlungsunfähigkeit nicht begleichen kann

Die Beitragshöhe der Vollkaskoversicherung ist von mehreren Faktoren abhängig. Unter anderem von der Schadenfreiheitsklasse, wobei zu beachten ist, dass es sich hierbei um eine eigene Schadenfreiheitsklasse handelt, die nicht mit der Kfz-Haftpflichtversicherung in Verbindung steht. Des Weiteren nehmen Faktoren wie zum Beispiel die Typklasseneinstufung des Fahrzeugs, die jährliche Laufleistung oder auch die Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung Einfluss auf die Beitragshöhe.

Abschließend ein paar Informationen zur Schadenfreiheitsklasse der Vollkaskoversicherung. Wie bereits erwähnt wurde, stehen die Schadenfreiheitsklassen der Vollkasko- und Kfz-Haftpflichtversicherung nicht miteinander in Verbindung. Sollte es zum Beispiel zu einem Unfall kommen, bei welchem ausschließlich ein Schaden am Fahrzeug des Versicherungsnehmers entsteht und keine Haftungsansprüche von Dritten geltend gemacht werden, so wird ausschließlich in der Schadenfreiheitsklasse der Vollkaskoversicherung eine Rückstufung vorgenommen. Es kann aber auch sein, dass selbst die Schadenfreiheitsklasse der Vollkaskoversicherung bei einem Unfall von einer Rückstufung verschont bleibt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Versicherungsfall in den Bereich der Teilkaskoversicherung fällt.


Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie uns an!
Kostenlose Hotline
088-112 113 0