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Vorläufige Deckungszusage

Auf die vorläufige Deckungszusage trifft man vor allem im Bereich der Kfz-Versicherung. Sie bezeichnet einen Nachweis über das Bestehen eines vorläufigen Versicherungsschutzes, welcher den Fahrzeughalter bzw. den Versicherungsnehmer dazu berechtigt, das Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zuzulassen, obwohl der richtige Versicherungsvertrag noch nicht zustande gekommen ist.

In der Praxis wird auf diese Weise verfahren, um es Autokäufern zu ermöglichen, ihr Fahrzeug unmittelbar nach dem Kauf zuzulassen. Denn bis der endgültige Versicherungsvertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer zustande kommt, können unter Umständen mehrere Wochen vergehen. Somit dient die vorläufige Deckungszusage in erster Linie dazu, eine schnelle Fahrzeugzulassung zu ermöglichen.

Was den Versicherungsschutz betrifft, so umfasst eine vorläufige Deckung in aller Regel nur einen Kfz-Haftpflichtschutz. Gleichzeitig steht dieser mit dem späteren bzw. dem angestrebten Versicherungsschutz in keinerlei Verbindung. Sollte man ab dem Zeitpunkt der Zulassung einen vollständigen Versicherungsschutz wünschen, der zum Beispiel dem Versicherungsschutz einer Vollkaskoversicherung entspricht, so muss dieser Versicherungsschutz explizit beim Versicherer beantragt werden.

Wie bereits erwähnt wird eine vorläufige Deckung vorausgesetzt, um ein Fahrzeug zulassen zu können. Dies bedeutet für den Fahrzeughalter, dass er gegenüber der Zulassungsstelle einen Nachweis über das Bestehen des vorläufigen Versicherungsschutzes erbringen muss. Dieser Nachweis kann auf zweierlei Art und Weise erbracht werden. Auf den meisten Zulassungsstellen ist es mittlerweile möglich, die eVBN (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer) zu nennen, anhand derer sofort überprüft werden kann, ob ein Versicherungsschutz besteht. Auf einigen Zulassungsstellen kann es aber noch erforderlich sein, eine Deckungskarte vorzulegen. Sowohl die eVBN als auch die Deckungskarte können beim Versicherer kurzfristig beantragt werden.


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