Wenigfahrerrabatt
Beim so genannten Wenigfahrerrabatt handelt es sich um einen speziellen Rabatt, der sowohl innerhalb der Autoversicherung als auch Motorradversicherung in Anspruch genommen werden kann. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur dann, wenn der Versicherungsnehmer vergleichsweise wenige Kilometer innerhalb eines Kalenderjahres mit seinem Fahrzeug zurücklegt. Die Reduzierung der Beitragshöhe wird dadurch begründet, dass die Unfallwahrscheinlichkeit aufgrund der geringen Fahrleistung verhältnismäßig gering ist. Allerdings wird der Wenigfahrerrabatt nicht von allen Versicherern angeboten, denn es handelt sich um einen Rabatt, der nicht verpflichtend angeboten werden muss. Letzten Endes kann jeder Versicherer selbst entscheiden, ob er seinen Kunden Wenigfahrertarife oder –rabatte anbieten möchte.
Des Weiteren ist auch nicht gesetzlich definiert, ab welcher Fahrleistung von einem Wenigfahrer die Rede ist. Dementsprechend können die Versicherer selbst bestimmen, ab welcher Fahrleistung sie einen Wenigfahrerrabatt anbieten. Bei den meisten Versicherern beginnen die Standardtarife ab einer Fahrleistung von 15.000 Kilometer pro Jahr. Somit muss ein Wenigfahrer nochmals erheblich weniger Kilometer zurücklegen, um entsprechend eingestuft werden zu können. Verallgemeinert lässt sich sagen, dass Versicherungsnehmer auf die Gewährung eines Wenigfahrerrabatts hoffen können, wenn sie weniger als 5.000 bis 10.000 Kilometer im Jahr zurücklegen.
Weil die Inanspruchnahme von Rabatten bei den Versicherungsnehmern sehr beliebt geworden ist, obwohl sie die jeweiligen Anforderungen gar nicht immer erfüllen, gehen zunehmend mehr Versicherer dazu über, stichprobenartige Kontrollen vorzunehmen. Der Versicherungsnehmer sollte damit rechnen, dass womöglich ein Außendienstmitarbeiter den Kilometerstand des Fahrzeugs ablesen möchte. Sollte der Versicherer feststellen, dass der Versicherungsnehmer mit seinem Fahrzeug mehr Kilometer zurücklegt als es vertraglich vereinbart wurde, so kann er nicht nur auf eine Beitragsnachzahlung sondern sogar auf die Leistung einer Strafzahlung bestehen – unabhängig davon, ob es zu einem Schadensfall gekommen ist oder nicht.



