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Zahnersatz

Unter dem Begriff Zahnersatz sind zahnmedizinische Lösungen zu verstehen, die temporär oder auch dauerhaft eingesetzt werden, um fehlende oder stark beschädigte Zähne zu ersetzen. So fallen zum Beispiel Brücken, Kronen und Prothesen in den Bereich des Zahnersatzes. Füllungen oder Verblendungen sind hingegen ausgeschlossen und werden nicht als Zahnersatz geführt.

Die Bedeutung des Zahnersatzes hat vor allem für Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung an Bedeutung gewonnen. Früher war es so, dass Zahnersatzleistungen größtenteils von den Krankenkassen übernommen wurden. Doch mittlerweile müssen diese Kosten größtenteils von den Mitgliedern selbst getragen werden. Da Zahnersatz sehr teuer sein kann, stellt dieser Umstand einige Versicherungsmitglieder vor große finanzielle Schwierigkeiten.

Allerdings kann man sich vor diesen Schwierigkeiten schützen, indem man eine Zahnzusatzversicherung abschließt. Im Versicherungsfall übernimmt der Versicherer die Kosten für den Zahnersatz oder leistet zumindest einen Teilzahlung. Ob und in welcher Höhe die Kosten für Zahnersatz übernommen werden, hängt vom gewählten Tarif ab.

Übrigens sind auch zunehmend mehr Mitglieder der Privaten Krankenversicherung von dieser Problematik betroffen. Wer heutzutage einen Standardtarif abschließt, muss meistens auf Zahnersatzleistungen, die vom Versicherer erbracht werden, verzichten. Wünscht der Versicherungsnehmer einen Versicherungsschutz, der Zahnersatzleistungen beinhaltet, so muss er einen teureren Tarif abschließen oder sich ebenfalls für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung entscheiden.


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