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Die Sprache der Versicherer

Sabine am 19. April 2008

Wie in vielen Bereichen, so gibt es auch in der Versicherungswirtschaft Begriffe, die nicht bekannt und oft auch nicht verständlich sind. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat nun einen Ratgeber auf den Markt gebracht, der verständlich, wichtige Begriffe rund um Beruf, Privatleben, Familie und Altersvorsorge erklärt.

Unter www.verbraucherzentrale-rlp.de kann der Ratgeber für 9,80 Euro bestellt werden.

Um eventuell die Neugier auf diese interessanten Ratgeber zu wecken hier nun einige immer wiederkehrende Begriffe und deren Erklärung.

Ausfalldeckung
Absicherung durch die eigene Versicherung, falls der Schuldige im Schadensfall nicht an den Geschädigten zahlt.
Beispiel: Ein Fremder zerstört Ihre Kamera, ist nicht haftpflichtversichert und hat auch kein Geld, um den Schaden zu ersetzen. In diesem Fall kann eine Ausfalldeckung in Kraft treten, Ihre Haftpflichtversicherung kann dafür einspringen.

Dread- Disease
Die Versicherung zahlt, falls der Versicherte an der Krankheit erkranken, für die er sich versichert hat. (Krebs/Multiple Sklerose/ Herzinfarkt)

Erlebensfall
Die Versicherungsleistung ist an das Erleben eines bestimmten Zeitpunktes gekoppelt. Beispielweise das Erreichen des 60. Lebensjahres. Mit dem Eintritt dieses Zeitpunktes wird die vereinbarte Leistung fällig. (Lebensversicherung /Rente)

Gefährdungshaftung
Beispiel Auto: Der Halter des Fahrzeugs haftet gegenüber dem Geschädigten, zumindest teilweise, obwohl er am Unfall keine Schuld hat. Denn das Auto an sich ist schon eine Gefahrenquelle.

Gerichtsstand
Ordnet an, welches Gericht bei einer Klage zuständig ist. Allgemeiner Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Beklagten.

Gesundheitsprüfung
Fragen zum Gesundheitszustand, zu Krankheiten und Beschwerden müssen beantwortet werden. Bei einer sehr hohen Versicherungssumme wird eine ärztliche Untersuchung erforderlich. (Berufsunfähigkeitsversicherung ab 30.000 Euro Jahresrente) Dies variiert aber von Versicherung zu Versicherung.

Kapitalwahlrecht
Bei einer Rentenversicherung hat der Versicherungsnehmer bei der späteren Auszahlung die Wahl, die lebenslange Rentenzahlung in Anspruch zu nehmen oder eine einmalige Kapitalzahlung. Das Kapitalwahlrecht kann nur innerhalb gewisser Fristen ausgeübt werden. Die Höhe der Kapitalzahlung bemisst sich nach dem Wert der Rente.

Novation
Bedeutet (Er-)neuerung. Es kommt kein neuer Vertrag zustande, sondern der alte wird mit verändertem Inhalt fortgesetzt.

Ombudsmann
Der Ombudsmann schlichtet bei Streitigkeiten mit der Versicherung (kostenfrei). Ob Hausrat-, Haftpflicht- oder Lebensversicherung. Ist der Versicherte mit der Entscheidung seiner Gesellschaft nicht einverstanden, kann der Ombudsmann sogar bis 5000 Euro Streitwert verbindlich gegen den Versicherer entscheiden.

Rentenartfaktor
Ist der Teil der Rentenformel mit der die Höhe der Rente berechnet und bestimmt. Eine Altersrente hat z. B. den Faktor 1, eine Berufsunfähigkeits-Rente 0,6667. Je niedriger der Faktor, desto niedriger die Rentenhöhe. Der Versicherte kann den Rentenartfaktor nicht beeinflussen, er wird von der gesetzlichen Rentenversicherung vorgegeben.

Solvabilitätsspanne
Reserve der Versicherungsgesellschaften gegen Risiken wie unerwartete Schadensforderungen bei Naturkatastrophen oder Schwankungen am Kapitalmarkt.

Sterbetafeln
Enthalten statistische Daten zur Lebenserwartung, die zum Beispiel zur Risikoberechnung bei einer Lebensversicherung herangezogen werden.

Überschussbeteiligung
Den Lebensversicherungen entstehen Überschüsse, beispielsweise durch Anlage der Versicherten- Beiträge auf dem freien Kapitalmarkt oder wenn z.B. weniger Todesfälle auftreten, als laut Statistik zu erwarten gewesen wären. Davon müssen die Versicherer 90 Prozent an die Versicherten ausschütten.

Verbundene Leben
Eine Risiko-Lebensversicherung kann auch für zwei Personen abgeschlossen werden. Hierbei handelt es sich dann um eine verbundene Lebensversicherung.

Verweisung
Wir meist als „abstrakte Verweisbarkeit“ bezeichnet. Mit dieser Klausel wollen Versicherungen Betroffene bei Berufsunfähigkeit in einen anderen als den zuletzt ausgeübten Beruf drängen. Verbraucher sollten nur Verträgen ohne die Möglichkeit der abstrakten Verweisung abschließen.

Wagniswegfall
Wagnisse oder Risiken sind der Anlass für eine Versicherung. Fällt ein Wagnis bzw. Risiko (Haus, Wohnung, Kfz, Personen) weg, hat der Vertrag seinen Sinn verloren, die Pflicht des Versicherers erlischt.

Zession
Meint eine Abtretung. Grundsätzlich können zukünftige Ansprüche aus Lebensversicherungen an Dritte abgetreten werden.

Allgemeine Versicherungstipps

Saskia am 28. März 2008

Versicherungsnehmer sind grundsätzlich eher zufrieden, wenn sie im Ordner all ihre Unterlage gut sortiert zusammen haben. Dort beginnt allerdings auch ein gewisses Problem, die meisten Versicherten lassen diese Unterlagen dann im Laufe der nächsten Jahre unbeachtet, obwohl sich immer viel verändert. Dabei ist es durchaus lohnenswert, sich von Zeit zu Zeit über neue Angebote oder andere Optionen zu informieren, durch was auch Geld gespart werden kann. Verträge sollten auch unbedingt angepasst werden, wenn sich beispielsweise die eigene Lebenssituation verändert hat. Der Versicherungsschutz kann vor allem durch bessere Anpassung an den Kunden perfektioniert werden.

Folgende Versicherungen sind auf jeden Fall notwendig:
Für Singles und Paare sind die Krankenversicherung, Privathaftpflichtversicherung, private Rentenversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung unabdingbar. Familien mit Kindern sollten unbedingt eine Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Kinder- Unfallversicherung, Unfallversicherung, Risiko- Lebensversicherung, private Rentenversicherung und Hausratversicherung haben.

Für Alleinerziehende empfiehlt sich eine Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Risiko- Lebensversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Kinder- Unfallversicherung, Unfallversicherung und eine private Rentenversicherung. Rentner benötigen dringend eine Krankenversicherung und eine Privathaftpflichtversicherung.

Wenn alles optimiert wird, kann dann auch einiges gespart werden. Wichtig bei der Optimierung ist es auch, gezielte Fragen zu stellen. Sollten Sie in monatlichen Raten zahlen, empfiehlt es sich auf einen Jahresbeitrag umzusteigen, da es bei Ratenzahlungen sehr oft zu Zuschlägen kommt.

Bei der privaten Haftpflicht sollte abgeklärt sein, ob diese auch für den Partner gilt. Da diese Versicherung eine der wichtigsten überhaupt ist, hat es für Zusammenlebende meist den Vorteil, dass sie dann nur eine benötigen. Partner- Tarife kosten auch meist nicht mehr als ein Single- Vertrag.

Auch die eigenen Kinder können in der Privathaftpflicht mitversichert werden, sofern sie in derselben Wohnung leben.
Bei der privaten Krankenversicherung sollte ebenfalls in regelmäßigen Abständen geprüft werden, ob der derzeitige Tarif auch der optimale ist.

Regelversorgungen sollten unbedingt aufgestockt werden. Die Regelleistungen, die beispielsweise für den Zahnersatz geboten werden, sind viel zu gering. Mithilfe einer Zusatzversicherung kann der Festzuschuss, den von der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten wird, in der gleichen Höhe erweitert werden. Die Eigenbeteiligung auch gänzlich entfallen, sofern eine Regelversorgung gewählt wird oder diese kann sich verringern, wenn sich für mehr als nur den Standard entschieden wird.

Auch geklärt werden muss, ob die eigene Familie ausreichend abgesichert bzw. versichert ist. Es sollte für den Fall vorgesorgt sein, dass der Hauptversorger ausfällt. Berufsunfähigkeit oder im schlimmsten Fall der Tod stellen solche Risiken dar, die abgesichert sein müssen. Kostengünstiger ist es, wenn eine Risiko-Lebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung gekoppelt wird.

Des Weiteren sollte sich darüber informiert werden, wie hoch die Rente nun tatsächlich im Alter ausfallen wird. Durch die Rentenkürzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung werden die Zahlungen immer geringer, um großen finanziellen Miseren im Alter zu versuchen zu entgehen, empfiehlt es sich daher, eine private Rentenversicherung abzuschließen.
Abschließend wird geraten, regelmäßig einen Versicherungsfachmann aufzusuchen, um den Versicherungsschutz immer wieder aufs Neue zu prüfen und zu optimieren und so Geld zu sparen. Neben freien Versicherungsmaklern bieten sich für diese Aufgaben auch Firmen wie der AWD oder Four Quarters an.

Endet der Versicherungsschutz mit dem Tod?

Sabine am 25. Februar 2008

Mit dem Tod des Versicherungsnehmers erlischt nicht immer auch automatisch der Versicherungsvertrag. Nach dem Tod eines Familienmitgliedes sollte man sich schnell mit den entsprechenden Versicherungsgesellschaften in Verbindung setzen.

Schon aus Gründen der Fristeinhaltung für die Leistungsbeantragung bei beispielsweise Lebens- und Unfallversicherungen ist eine unverzügliche Meldung des Todes zwingend notwendig. Innerhalb von zwei Tagen nach dem Todesfall sollte die Meldung an den Versicherer gehen.

Der Versicherungsschutz endet automatisch, sofern der Verstorbene Versicherungsnehmer auch die versicherte Person war. War der Verstorbene dagegen nur Versicherungsnehmer, so kann die versicherte Person nun die Lebens- oder Unfallversicherung übernehmen.

Eine private Krankenversicherung endet mit dem Tod des Versicherten. Ist im Vertrag ein weiter Person mitversichert, kann diese den Vertrag übernehmen, allerdings muss binnen zwei Monaten eine entsprechende Erklärung abgegeben werden.

Der Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung endet ebenfalls automatisch mit dem Tode. Sind Familienangehörige, wie Ehepartner, Lebensgefährten, Kinder über die Haftpflichtversicherung mitversichert, so bleibt selbstverständlich der Versicherungsschutz, bis zur nächsten Beitragszahlung bestehen. Übernimmt der Partner danach die Beitragszahlung wir er zum Versicherungsnehmer. Das selbe gilt auch für die Rechtsschutzversicherung.

Die Hausratversicherung bleibt nach dem Todesfall noch zwei Monate bestehen. Nutzt zum Beispiel der Lebenspartner die Wohnung weiter, so kann die Hausratversicherung übernommen werden.

Versicherungsverträge die nicht an die Person gebunden sind (z.B. Kfz-Versicherung) gehen auf die Erben über, wenn das Risiko (z.B. Auto) bestehen bleibt. Allerdings werden die Prämien neu berechnet, da ich auf jeden Fall die “weichen“ Merkmale verändert haben. Der Erbe kann aber unter bestimmten Bedingungen die Schadensfreiheitsrabatte übernehmen.

Deutsche Internet Versicherung - Karneval feiern ohne Auto zu fahren

Sabine am 1. Februar 2008

Unter dem Motto “Don’t drink and drive“ möchte die Deutsche Internet Versicherung auch in diesem Jahr ihre Kunden dazu bringen in der fünften Jahreszeit die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen.

Wird der Deutsche Internet, zwischen dem 31. Januar und 6. Februar 2008 datierte Bus-, Bahn- oder Taxiquittung vorgelegt, kann der Kunde bis zu 11,11 Euro erstattet bekommen. Gültig ist das Angebot für die ersten 1.111 Einsendungen. Von der Aktion ausgenommen sind Wochen-, Monats- und Jahrestickets. Ebenso sollte in diesen Zeitraum kein Unfallschaden gemeldet werden, so das Vorstandsmitglied Falko Struve.

Herr Struve erinnerte daran, dass die Wirkung von Alkohol immer wieder unterschätzt würde, denn schon eine Flasche Bier beeinträchtigt die Konzentration wie auch die Wahrnehmung und kann zu Fahrfehlern führen. Die Folgen, selbst bei einem harmlosen Blechschaden mit einem Blutalkohol von 0,3 Promille, sind nicht unerheblich. Der Führerschein wird entzogen und die Gefahr besteht bis zu sieben Punkten in Flensburg zu erhalten.

Desweiteren wird in diesem Zusammenhang auch oft der Restalkoholwert völlig unterschätzt. Die Deutsche Internet Versicherung erinnert auch hier ihre Kunden an die Tatsache, dass der menschliche Körper nur rund 0,1 Promille Alkohol pro Stunde abbaut. Das bedeutet, wer mit 1,2 Promille nur sechs Stunden schläft, der hat am nächsten Morgen immer noch cirka 0,6 Promille im Blut und ist demzufolge fahruntauglich.

Vernünftig und sicherer ist es also, auch am “Tag danach“ das Auto stehen zu lassen und die Öffentlichen zu benutzen.

Sind Sie wirklich gut versichert?

Christel am 7. Januar 2008

Nicht jede Versicherung, die man benötigt, ist auch eine Pflichtversicherung. Die Private Haftpflichtversicherung gehört dazu. Denn eigentlich, ja eigentlich gibt es im privaten Bereich neben der Berufsunfähigkeitsversicherung keine wichtigere Versicherung als die Private Haftpflicht. Anders als die KFZ Haftpflicht, die ja gesetzlich vorgeschrieben ist, kann jeder im privaten Rahmen machen, was er möchte. Die einen haben eine Haftpflichtversicherung, die anderen wollen keine solche Versicherung abschließen.

Dabei kann es ohne eine solche Absicherung der Haftpflicht zu beträchtlichen finanziellen Schäden kommen. Es spielt nämlich keine Rolle, ob man durch irgendeine Unachtsamkeit einen Unfall oder andere Ereignisse auslöst, zum Beispiel als Fußgänger, die Schäden, die dabei entstehen, muss man selbst tragen. Und wie hoch diese sein können, gerade wenn Personenschäden auftreten, kann einem jeder sagen, der einmal einen solchen Unfall verursacht hat.

Übrigens: Gerade wer Kinder – egal welchen Alters – hat, sollte sich selbst in die „Pflicht“ nehmen und eine Private Haftpflichtversicherung abschließen. Der Schaden, den Kinder mitunter verursachen, kann schnell sehr teuer werden. Und wer da nicht richtig abgesichert ist, muss möglicherweise bis ins hohe Alter für die finanzielle Tilgung der Schäden aufkommen. Da ist, im Vergleich gesehen, eine Private Haftpflicht um das Vielfache eines Vielfachen günstiger.

Und wer nicht weiß, bei welchem Versicherungsunternehmen er eine Private Haftpflicht abschließen soll, für den ist ein Versicherungsvergleich übrigens immer das Beste. Dabei sollte man jedoch im Bereich einer Haftpflichtversicherung auch die Höhe der Deckungssummen mit einbeziehen, da diese maßgeblich sind für die Höhe der Beiträge. Die Deckungssummen besagen, in welcher Höhe die Schäden an Personen und an Sachen von der Versicherung übernommen werden. Diese sollten deshalb auf keinen Fall zu niedrig angesetzt werden.

Wichtig! Versicherungsschutz vor Baubeginn überprüfen und bei Bedarf abschließen

Sabine am 2. Januar 2008

Bei einem Hausbau oder einen Immobilienkauf stecken meist hohe Investitionen dahinter. Wer viel Geld hineinsteckt, sollte sich über entsprechende Versicherungen absichern. Nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) ist die so genannte Bauherrenhaftpflichtversicherung für Bauherren empfehlenswert.
Grundsätzlich muss der Bauherr dafür Sorge tragen, dass von seiner Baustelle keine Gefahr ausgeht und das auf seiner Baustelle niemand zu Schaden kommt. Tritt dann doch ein Schaden ein, haftet der Bauherr bzw. seine Versicherung.

Die Bauleistungs- oder Bauwesenversicherung ist ein weiterer wichtiger Baustein. Über diese Versicherung werden Schäden am Rohbau abgedeckt, die durch Unwetter, aber auch durch Einbruch und Vandalismus entstehen.

Die Feuerrohbauversicherung soll Schäden durch Feuer absichern. Bauherren die vor Baubeginn schon eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben, erhalten oft die Feuerrohbauversicherung kostenlos dazu.

Die Wohngebäudeversicherung schützt vor Feuer-, Leistungswasser-, Sturm- und Hagelschäden aber auch Glasbruchschäden oder Elementarschäden können mit eingeschlossen werden.

Viele Bauherren nutzen die Hilfe von Bekannten, Nachbarn und Familienmitgliedern. Hier besteht die Gefahr, das bei einem Unfall die gesetzliche Unfallversicherung nicht in Leistung treten muss, da Privatleute, die in eigener Sache auf Baustellen tätig sind, nicht über die gesetzliche Unfallversicherung versichert sind. Auch hier besteht im Zweifel Handlungsbedarf.

FTD informiert wöchentlich ihre Leser über Geldanlagemöglichkeiten

Sabine am 27. November 2007

Die FTD bietet wöchentlich einen Überblick über Entwicklungen aus den unterschiedlichsten Bereichen der Geldanlage. In einer der letzten Ausgaben wurden unter anderem die Themen „Brand“, „Trickdiebstahl“ und „Kfz-Versicherung“ problematisiert:

Brand

Derjenige, der nach einem Wohnungsbrand eine Zahlung seiner Hausratversicherung erhalten möchte, sollte das Gerät, das den Schaden verursacht hat, nicht voreilig beseitigen. Die Versicherung kann eine Zahlung verweigern, wenn sie die Brandursache nicht mehr nachvollziehen kann. So zumindest hat das Landgericht Koblenz (Az.: 12 O 951/05) entschieden. Der Fall handelte von einem Mann, dessen Kühltruhe Feuer gefangen hatte. Als ein Schadenregulierer der Hausratversicherung 14 Tage nach dem Brand die beschädigten Gegenstände begutachten wollte, hatte der Versicherungsnehmer diese bereits entfernt. Weil der Versicherungsvertrag eine solche Begutachtung erlaubt und die Brandursache nicht mehr festgestellt werden konnte, geht der Geschädigte leer aus.

Trickdiebstahl

R+V-Versicherung wies darauf hin, dass, wenn man arglos oder unvorsichtig ist und einen Dieb selbst in die Wohnung lässt, den Schaden meist nicht von seiner Hausratversicherung ersetzt erhält. Solche Fälle werden als Trickdiebstahl bezeichnet und sind von der Versicherung nicht gedeckt. Sie hat einen Schaden nur dann zu begleichen, wenn der Versicherte deutlich sichtbaren Widerstand geleistet hat oder sich der Einbrecher gewaltsam Einlass in die Wohnung verschaffte. Die Versicherung rät deshalb allen Versicherten, um sich zu schützen, grundsätzlich keine Unbekannten in die Wohnung zu lassen und im Zweifelsfall einem Nachbarn Bescheid geben.

Kfz-Versicherung

Kfz- Besitzer haben die Möglichkeit mehrere Hundert EURO jährlich einzusparen, wenn sie ihre Autoversicherung wechseln. Zu diesem Ergebnis ist die Stiftung Warentest bei einem Vergleich von 125 Tarifen verschiedener Anbieter gekommen. So schwanke der Preis für den Versicherungsschutz für eine Familie von 420 Euro bis 1330 Euro pro Jahr. Für acht Kundentypen wurden die jeweils preiswertesten Tarife ermittelt. Als besonders gut erwiesen sich die Angebote der WGV-Schwäbische Allgemeine, HUK 24 und Direct Line.

Der Preis kann durch den Kunden verringert werden, beispielsweise indem sie auf Zusatzleistungen verzichten. Versicherungsnehmer sollten daher überlegen, ob sie gewisse Leistungen wirklich benötigen. Bei älteren Kfz ist beispielsweise kein teurer Tarif notwendig, der im Schadenfall den Neuwert des Autos erstattet. Der Wechsel zu einem preiswerteren Anbieter kann einige hundert EURO einsparen. Je jünger der Fahrer, desto eher es ist ein Wechsel lohnenswert, denn in jungen Jahren ist der ,,Schadenfreiheitsrabatt‘‘ noch niedrig. Umso mehr machen sich Tarifunterschiede bemerkbar. Die Kündigung bei der alten Kfz- Police muss bis zum 30. November erfolgen.

Nicht immer ist alles versichert – Hausratversicherung

Sabine am 20. November 2007

Ein Versicherter hatte in einem offenen Topf Fett erhitzt und dann die Kartoffeln hinzugegeben. Der Topf fing Feuer und der daraus entstandene Schaden in der Wohnung war erheblich. Geschehen konnte dieses Desaster, weil der Versicherte sich nicht in der Küche befand. Er hatte zwar die Küchentür offen gelassen und befand sich nur wenige Meter vom “Tatort” entfernt, aber er war nicht in der Küche.

Als der Kunde nun den Schaden seiner Hausratversicherung meldete, weist diese die Zahlung ab. Daraufhin klagte der Versicherte.

Die Richter aber erkannten grobe Fahrlässigkeit und gaben der Versicherungsgesellschaft Recht. In dem Urteil (AZ: 6 O 177/07) heißt es ““Wer in einem offenen Behältnis Fett erhitzt und sich nicht in unmittelbarer Reichweite des Kochgerätes aufhält und dem Erhitzungsvorgang nicht seine volle Aufmerksamkeit schenkt, verliert seinen Versicherungsschutz in der Hausratversicherung, wenn das Fett Feuer fängt und einen umfangreichen Schaden anrichtet.“

Obwohl der Versicherte sich tatsächlich nur wenige Meter entfernt aufhielt, sahen die Richter ein grob fahrlässiges Verhalten, denn ein Topf mit Fett stellt eine derart hohe Brandgefahr dar, dass man eigentlich nicht vom Topf weichen dürfe.

Verheiratet / Zusammenlebend - Wer ist wie versichert?

Sabine am 12. Oktober 2007

Wenn sich die Lebenssituation durch eine Ehe oder eine Lebensgemeinschaft ändert ist es auch wichtig sich mit dem derzeitigen Versicherungsschutz zu beschäftigen. Die Versicherungsgesellschaften machen versicherungstechnisch üblicherweise wenig Unterschied zwischen Eheleuten und unverheirateten Paaren. Die Überprüfung der vorhandenen Versicherungspolicen macht jedoch Sinn, denn wer zusammengezogen ist, braucht beispielsweise nur noch eine Hausratversicherung. Lediglich bei der Versicherungssumme sollte man über eine Anpassung nachdenken, da sich vermutlich der Wert des Haurates erhöht hat.

Bei der Haftpflichtversicherung, wie auch bei der Rechtsschutzversicherung trifft der selbe Sachverhalt zu. Es wird tatsächlich nur eine Versicherungspolice benötigt. Die allerdings in einen Familientarif umgewandelt werden muss. Bei einer Lebensgemeinschaft muss bei der Umwandlung, der Name des Partner genannt werden, nur so kann sichergestellt sein, dass der Partner auch wirklich mitversichert ist.

Grundsätzlich kann der Vertrag mit der kürzeren Laufzeit bei der entsprechenden Versicherungsgesellschaft unproblematisch gekündigt werden.

Im Krankenversicherungsbereich sieht es etwas anders aus. Lediglich bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist es unter bestimmten Umständen möglich den Partner mitzuversichern. Die beitragsfreie Mitversicherung ist dann möglich, wenn der Familienangehörige im Jahr 2007 monatlich nicht mehr als 350 Euro verdient oder als geringfügig Beschäftigter nicht mehr als 400 Euro im Monat erhält. Auch darf der beitragsfrei mitversicherte Ehegatte weder hauptberuflich selbstständig, versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sein.

Für Kinder gilt eine Beitragsfreiheit bis zu einer bestimmte Altersgrenzen, die allerdings durch eine Schulausbildung verlängert werden kann. Bei privaten Krankenversichern ändert sich durch die Eheschließung oder die Lebenspartnerschaft nichts. Jede einzelne Person muss versichert sein. Eine Familienversicherung gibt es nicht.

Verkehrsrechtsschutz - ein MUSS für Vielfahrer

Sabine am 21. September 2007

Gerade im Straßenverkehr kann ein kleiner Fehler große Folgen haben. Wer die Folgen eines Unfalls zu verantworten hat wird oft bei Gericht entschieden, denn wer Recht hat bekommt es nicht automatisch und wird im Zweifel Klagen wollen oder müssen. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung kommt dann zum Tragen, wenn eine Klage Aussicht auf Erfolg hat oder der Unfallgegner zu Unrecht Schadenersatz verlangt.

Drei Möglichkeiten eine Verkehrsrechtsschutz abzuschließen stehen zur Verfügung.

  1. Die Fahrzeugversicherung. Diese gilt für ein bestimmtes Auto, jedoch hat jeder der damit unterwegs ist Versicherungsschutz.
  2. Der Fahrerrechtsschutz. Ein Versicherungsschutz der für Vielfahrer im Dienstwagen geeignet ist, denn es ist nur der Versicherungsnehmer geschützt und das auch nur, wenn er nicht in seinem eigenen Auto unterwegs ist.
  3. Der Familienverkehrsrechtsschutz. Neben dem Fahrzeugschutz sind der Versicherungsnehmer und auch die Familienmitglieder geschützt. Dabei spielt es keine Rolle ob der Kunde mit dem eigenen oder einem gemietetem Fahrzeug unterwegs ist.

Um sich gut zu versichern ist jedoch eine Recherche notwendig, denn die Versicherungsangebote unterscheiden sich erheblich. Zum Beispiel werden Streitigkeiten um Bußgelder wegen ordnungswidrigem Parken oder Halten von den meisten Gesellschaften nicht übernommen. Lediglich Concordia, Gerling, HDI, Roland und ADAC übernehmen auch solche Fälle.

Die Zeitschrift Finanztest hat in ihrer August-Ausgabe 32 Rechtsschutzversicherer unter die Lupe genommen. Dabei wurden die Preise wie auch die Leistungen für verschiedene Tarife verglichen.


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