Schild - Bürger
Vro am 25. November 2006Sind Sie nostalgisch? Halten Sie gerne an Bewährtem fest? Vorsicht, Vorsicht! Wenn Ihr guter alter Onkel Doktor, inzwischen schon fast ein Freund des Hauses, Sie weiter behandelt, obwohl er inzwischen die Praxis seinem aufstrebenden Sohn überlassen hat, dann könnte es sein, dass Ihre private Krankenversicherung sich weigert, die Kosten zu übernehmen. Zwar muss Ihnen der Arzt unter Umständen das Honorar erlassen, evtl. sogar das entgangene Krankentagegeld erstatten, aber will man denn eine jahrelange Freundschaft dadurch aufs Spiel setzen?
Das Oberlandesgericht Saarbrücken hatte in einem so gelagerten Fall einer privaten Krankenkasse Recht gegeben, die Leistungen nicht zu erstatten. Das Kriterium: Der Arzt muss „niedergelassen“ sein. Wie erkennt man einen niedergelassenen Arzt? Na, am Praxisschild, ist doch klar! Gut zu wissen. Ich hätte vielleicht gerade einen Ruheständler, der vom Ohrensessel aus telefonisch diagnostiziert, für „niedergelassen“ gehalten…
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