Probeantrag bei der PKV
Vro am 27. November 2006Möchte jemand von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung wechseln, so kann es angeraten sein, einen Probeantrag zu stellen, d.h. einen wie im Ernstfall ausgefüllten Antrag, auf dem aber ausdrücklich „Probeantrag“ steht. Die Krankenkasse reagiert darauf dann mit einem genau auf die Situation des Antragstellers abgestimmten Versicherungsangebot – und das kann sehr unterschiedlich sein, da es z.B. einen grossen Ermessensspielraum bei der Einschätzung der Versicherungsfähigkeit gibt. Das ist nicht unwichtig, denn wurde man von einer privaten Krankenkasse abgelehnt, muss man dies im nächsten Antrag bei einer anderen Versicherung angeben, was natürlich die Aufnahme auch in dieser erschwert. Ein Probeantrag hat nicht diese Auswirkung, da er komplett unverbindlich ist und eine negative Antwort oder Einschränkungen von Seiten des Versicherers nicht angegeben werden müssen.
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