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Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit (Teil 1)

Vro am 29. November 2006

Eine der wichtigsten Fragen bei der Entscheidung für eine Krankenversicherung ist natürlich die, ob man versicherungspflichtig ist – sprich, in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sein muss – oder aber oder aber Versicherungsfreiheit hat, also zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen kann.

Dröseln wir die einzelnen Fälle schön langsam auf, erst einmal ganz allgemein: Die Hauptunterscheidung liegt in der Beschäftigung. Ist man abhängig beschäftigt, also Arbeitnehmer, so besteht grundsätzlich erst einmal Versicherungspflicht. Als Selbständiger oder Freiberufler ist man in den meisten Fällen versicherungsfrei. Eine Sondergruppe stellen die beihilfeberechtigten Beamten, Polizisten, Berufssoldaten etc dar. Sie haben die fehlenden Prozente, die ihre Beihilfe nicht abdeckt, mit einer privaten Krankenversicherung aufzufüllen.

Die Hauptausnahme bei den Arbeitnehmern ist bei der Überschreitung der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze gegeben, im Klartext: Wer viel verdient, kann sich privat vollversichern. 2006 liegt diese Grenze bei 47.250 Euro jährlich bzw. 3.937,50 Euro monatlich.

Weniger bekannt ist wahrscheinlich, dass es versicherungspflichtige Selbständige gibt wie Landwirte oder Künstler. Zumindest bei letzteren ist der Grund auf Anhieb zu erraten: Das extrem schwankende Einkommen.

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