Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit (Teil 2)
Vro am 7. Dezember 2006Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (nennen wir sie doch mal nett Jagrenze), von der im ersten Teil die Rede war, muss natürlich erst einmal berechnet werden, was nicht ganz unkompliziert ist. Im Prinzip funktioniert es folgendermassen:
-Addiere alle Einnahmen für die nächsten 12 Monate
-Subtrahiere alles, was kein Arbeitsentgelt ist (wie steuerfreie Einnahmen z.B. nach dem Vermögensbildungsgesetz)
-Subtrahiere alle Einnahmen, die nicht regelmäßig sind (Weihnachtsgeld ist es meist, eine Jubiläumszulage wäre es z.B. nicht)
-Subtrahiere alle Einnahmen, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden (wie Familienzuschlag)
Liegt man dann immer noch über den magischen 47.250 Euro, besteht Versicherungsfreiheit, sprich, man kann sich in einer privaten Krankenkasse vollversichern.
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