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Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit (Teil 3)

Vro am 17. Dezember 2006

Ab wann gilt die Versicherungsfreiheit bzw. Versicherungspflicht jeweils?

  • Wenn die Jagrenze (Ihr wisst schon, die berühmte Jahresarbeitsentgeltgrenze) bei Aufnahme einer Beschäftigung schon überschritten wird (man berechnet ja im Voraus), dann gilt die Versicherungsfreiheit schon ab dem Beschäftigungsbeginn.
  • Wird sie erst im Laufe eines Jahres – z.B. durch Gehaltserhöhung – überschritten, dann besteht noch bis zum Ende des Jahres Versicherungspflicht. Erst zum 01.01. des nächsten Jahres kann man sich dann seine private Krankenkasse suchen – sofern die dann evtl. wieder erhöhte Jagrenze dann immer noch überschritten wird.
  • Sollte durch Gehaltskürzung oder durch Anhebung der Jagrenze dieselbe unterschritten werden, gilt die Versicherungspflicht wieder ab dem Tag der Unterschreitung.
  • Kommt zu einer versicherungspflichtigen Beschäftigung noch eine weitere hinzu, und man überschreitet mit beiden zusammen die Jagrenze, dann gilt wiederum bis 31.12. Versicherungspflicht in beiden Beschäftigungen und Versicherungsfreiheit erst ab 01.01. des Folgejahres.
  • Kommt zu einer Beschäftigung, in der man wegen Überschreitung der Jagrenze schon versicherungsfrei ist, eine versicherungspflichtige Beschäftigung hinzu, ist man auch in ihr von Anfang an versicherungsfrei.
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