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Freiwillige Mitgliedschaft in der oder Rückkehr in die GKV

Vro am 22. Dezember 2006

Der Wechsel von einer privaten Krankenkasse zurück in eine gesetzliche ist nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen möglich (weshalb man sich vor der Wahl der PKV gut informieren sollte, welche am besten für die individuelle Gesundheits- und Finanzlage ist). Im Prinzip geht es nur zurück, wenn wieder Versicherungspflicht besteht oder der Anspruch auf eine Familienversicherung entstanden ist. Das ist ja auch ein Grund, weshalb in der Gesundheitsreform der Basistarif eingeführt werden soll, der es Menschen, die aus der privaten Versicherung gefallen sind, ermöglicht, in diese zurückzukehren.

Auch wer versicherungsfrei ist, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen – freiwillig - in der GKV versichern:
-direkt vor der Versicherungsfreiheit muss eine Pflichtversicherung in der GKV bestanden haben
-bevor die Versicherungspflicht endete, muß entweder 12 Monate ununterbrochen („kleine Vorversicherungszeit“) oder in den vorhergehenden 5 Jahren insgesamt 24 Monate bzw. 720 Tage („große Vorversicherungszeit“) Mitgliedschaft bestanden haben.

-Ausnahme zu den vorhergehenden zwei Punkten: Wer erstmals eine Arbeit aufnimmt und gleich die Ja-Grenze (Jaja, die Jahresarbeitsentgeltgrenze) überschreitet, muss die obigen Voraussetzungen nicht erfüllen
-der Antrag auf freiwillige Versicherung muss innerhalb von 3 Monaten bei der Krankenkasse gestellt werden (außer, die Pflichtversicherung wird am Ende des Jahres wegen Überschreitung der Ja-Grenze automatisch in eine freiwillige umgewandelt)

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