Die Gesundheitsreform und das Verfassungsgericht
Stefan am 17. Januar 2007Gestern noch waren wir der Meinung, die Sache mit der Gesundheitsreform sei nun in trockenen Tüchern. Nun zweifeln offenbar führende Rechtspolitiker an der Verfassungsmässigkeit der Gesundheitsreform. In erster Reihe steht der sogenannte Basistarif, den die Private Krankenversicherung zukünftig anbieten soll, in der Kritik.
Der PKV-Verband und weitere Vertreter der Privaten Krankenkassen erwägen angeblich eine Verfassungsklage. Wie der Fraktionsfize der CDU, Herr Bosbach verlauten ließ, gäbe es “erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, die man nicht einfach vom Tisch wischen kann”. Und der rechtspolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Jürgen Gehb (CDU) sagte, es würde ihn wundern, wenn ein so wichtiges Vorhaben wie die Gesundheitsreform an den Richtern des Bundesverfassungsgericht vorbeiginge. Am heutigen Mittwoch wird sich der Rechtsausschuss im Beisein von Justizministerin Zypries mit den neusten Fallstricken der Reform beschäftigen. Na da schauen wir doch mal, was dabei herauskommt…
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Am 18. Mai 2007 um 16:14 Uhr
[...] Eine Kündigung sowohl durch die private als auch die gesetzliche Krankenkasse ist zukünftig ausgeschlossen. [...]