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Sturmschäden mit Bedacht abwickeln

Gerald am 25. Januar 2007

An einer schnellen Regulierung der durch Orkan „Kyrill“ angerichteten Schäden dürfte sicherlich jeder interessiert sein. Doch übers Ohr hauen lassen, sollte man sich dabei nicht. Und das passiert schneller als mancher denkt.

Da kommt der Schadensregulierer, nimmt alles auf und stellt sofort einen Scheck aus. „Das geht aber fix“, denkt sich der Versicherte, nimmt das Geld und unterzeichnet die Abfindungserklärung. Für die Versicherung war es das. Für den Versicherungsnehmer fangen die Probleme damit häufig erst an. Denn der Scheck deckt in der Regel nicht die Kosten, die entstanden sind, für Reparaturen und Neuanschaffungen.

Im Gegensatz zur Kraftfahrzeugversicherung, bei der es um den Wiederbeschaffungswert geht, sind Hausrat- und Gebäudeversicherungen in der Regel als Neuwertversicherung gestaltet. Für den Versicherten heißt das, er kann den Neuwert verlangen, ob nun vom zerstörten Haus oder der Einrichtung. An diesen Versicherungen darf der Kunde verdienen. Fühlt man sich mit der Situation überfordert und ist sich nicht sicher, sollte ein Rechtsanwalt gefragt werden. Die Kosten, sofern nicht von der Rechtsschutzversicherung gedeckt, rentieren sich allemal.

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7 Reaktionen zu “Sturmschäden mit Bedacht abwickeln”

  1. Antje

    ..ich kenne Leute aus Dessau, deren Haus nach der Flut besser aussah wie vor der Flut! Und plötzlich waren überall swimmingpools!

  2. Ingrid Toolkmitt

    Der Sturm Kyrill hat in unserm Garten (Haus in Hamburg) gewütet und Teile vom Dach abgedeckt. Bis heute (über vier Wochen) ist das Dach provisorisch mit Plastik abgedeckt. Trotz Angebote, Fotos, Gutachter ist der Schaden von der Hamburger Feuerkasse noch nicht anerkannt. Dafür hat die Hamburger Feuerkasse uns heute den Vertrag gekündigt!!!

    Das Risiko von Stürmen liegt nun mal beim Versicherer, ich kann das Wetter doch nicht ändern.

    Weiß jemand Rat, ob ich die Kündigung anerkennen muss?
    Liebe Grüße
    Ingrid

  3. Stefan

    Hallo Ingrid, eine pauschale Antwort ist hier leider nicht so einfach. Zum einen ist es leider nicht unüblich, dass Versicherer nach einem Schaden den Vertrag kündigen. Tatsächlich kommt so etwas sogar recht häufig vor. Das bedeutet aber nicht gleichzeitig, dass auch der Schaden abgelehnt wird. Hierzu wäre ein Anruf beim Schadenbearbeiter der Hamburger Feuerkasse als erster Schritt sinnvoll. Leider sind die Versicherungsbedingungen heute so vielfältig, dass sich aus der Ferne nicht sagen lässt, ob dieser klassische Wohngebäudeschaden aus irgendwelchen Gründen eventuell nicht gedeckt ist.

    Sollte sich heraus stellen, dass es sich um einen versicherten Schaden handelt (wovon eigentlich auszugehen ist) und der Versicherer die Bearbeitung verschleppt, empfiehlt es sich aus Erfahrung, mit einem Anwalt Druck zu machen. Die Kündigung des Versicherers abzuwenden erscheint mir schwierig, da er im Schadenfall ausdrücklich das Recht hat, den Vertrag mit gewissen Fristen für zukünftige Ereignisse zu kündigen. Aber wer möchte schon bei einem solchen Versicherer bleiben?

  4. Ingrid Tolkmitt

    Vorsicht bei Schadensregulierung durch Versicherungsgesellschaften.

    Nach dem letzten Sturmschaden hat uns die Versicherung den Vertrag gekündigt. Eine neue Wohngebäudeversicherung zu günstigen Bedingungen abzuschließen, ist unmöglich. Wir sind auf die schwarze Liste “Uniwagnis” der GDV gesetzt worden.

    Die im GDV organisierte Versicherungswirtschaft unterhält eine gemeinsame Warn- und Hinweisdatei namens “Uniwagnis”, in der Versicherungsnehmer/innen, aber auch andere Personen ohne ihr Wissen gespeichert werden. Die Datei dient nach Aussage der GDV zur Aufdeckung von Versicherungsbetrug, tatsächlich ist sie eine schwarze Liste, in der alle Personen landen, die irgendeine angeschlossene Versicherung für ein “schlechtes Risiko” - also nicht so lukrative Kunden - hält.

    “Nein, nicht jeder (landet in diesem Codepool). Voraussetzung dafür ist, dass man an einem Schaden beteiligt ist und der Versicherte im Verdacht steht, betrogen zu haben. Es muss aber nicht nachgewiesen werden, dass er ein Betrüger ist.”
    (Zitat der GDV im verbandseigenen Magazin “Positionen”).

    Wir sind abgestempelt als unerwünschtes Risiko und werden mit Versicherungsbetrügern in einen Topf geworfen.

    Wer weiß, wie man sich wehren kann, den genauen Wortlaut des Eintrags zur Kenntnis bekommt und wie man diesen Eintrag wieder löschen lassen kann.

    Ich brauche echt Hilfe.

    Ingrid

  5. Ingrid Toolkmitt

    Lieber Stefan,

    ich brauche noch einmal Rat. Weißt du, wie man aus der schwarzen Liste “Uniwagnis” der GDV wieder rauskommt, den genauen Text über unsere Person erfährt oder künftige Weitergabe persönlicher Daten vermeiden kann?
    Wir wurden von der Hamburger Feuerkasse ohne unser Wissen auf diese Liste gesetzt und bekommen jetzt keinen neuen Vertrag bei anderen Versicherungsgesellschaften für das Wohngebäude.

    Liebe Grüße
    Ingrid

  6. Gerald

    hallo ingrid, ich habe gerade erst den vorletzten kommentar aus dem spam filter gefischt und werde die frage mal weiterreichen.

  7. Frank

    Wer einmal in der Uniwagnis gespeichert ist, kommt dort nicht wieder
    raus. Was neu ist, dass sie dem Kunden der es verlangt nach § Auskunft
    geben müssen, was über ihm und seine Verträge in der Uniwagnis gespeichert ist.

    MfG
    Frank

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