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Wucher dank Restschuldversicherung

Gerald am 30. Januar 2007

Versicherungen sollten eigentlich zum Wohle des Kunden sein. Dass dies nicht immer der Fall ist, haben jetzt Verbraucherschützer festgestellt. Sie haben sich 200 Verträge für Ratenkredite einmal genauer angesehen und kritisieren vor allem den Umgang mit der Kreditausfallversicherung.

Kunden würden von vielen Banken dazu gedrängt, einen solchen Ausfallschutz abschließen. Kann der Kreditnehmer aufgrund von Arbeitslosigkeit, Tod oder Berufsunfähigkeit nicht mehr zahlen, werden diese Risiken aufgefangen. Das Manko: Die für diesen Schutz anfallenden Prämien werden nicht beim Effektivzins berechnet. Und genau dazu seien die Banken verpflichtet, wenn Kredit und Versicherung in einem Paket angeboten werden. Die Verbraucherschützer sprechen in diesem Zusammenhang von Kreditwucher.

Als Beispiel nennen sie einen Vertrag über einen 30.000 Euro Kredit. Die Versicherungssumme dafür sei mit 17.315 Euro aufgeschlagen worden. Insgesamt belaufe sich die Summe, die nun zurückgezahlt werden müssen auf stolze 69.000 Euro inklusive aller Zinsen und Gebühren. Umgerechnet auf den Zinssatz ergäben sich so nicht zwölf bis 15, sondern 30 bis 48 Prozent.

Besonders fatal: 94 Prozent der ausgewerteten Verträge seien von vorneherein nur mit Restschuldversicherung angeboten worden. Fast 95 der Kunden sei zudem gar nicht erklärt worden, dass eine solche Versicherung nicht Voraussetzung für den Kredit sei. Dabei hätten viele schon andere Sicherheiten vorzuweisen wie beispielsweise eine Risikolebensversicherung.

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2 Reaktionen zu “Wucher dank Restschuldversicherung”

  1. Online-Kredite » Blog Archive » Das Interesse der Banken an Restschuldversicherungen

    [...] Immer öfter berichten Verbraucher davon, dass sie einen gewünschten Kredit nur in Verbindung mit einer so genannten Restschuldversicherung angeboten bekommen haben. An sich ist eine Versicherung gegen unverschuldete Zahlungsunfähigkeit in Form von Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder gar Tod keine schlechte Sache, würden die Banken nicht so einen Wucher damit betreiben (einen interessanten Beitrag zu diesem Thema finden Leser hier: „Wucher dank Restschuldversicherung“). Hinter der Masche der Banken, mit jedem Kredit eine Restschuldversicherung zu verkaufen, steckt nämlich in erster Linie kein Sicherheitsdenken, sondern die vielgescholtene Profilgier der Geldhäuser. Diese verdienen – ebenso wie Versicherungsvertreter beim Verkauf von Policen, satte Provisionen an den vermittelten Verträgen und nicht nur das. Da die Gebühr für eine solche Restschuldversicherung der eigentlichen Kreditsumme aufgeschlagen wird, erhöhen sich in Folge dessen die zu zahlenden Kreditzinsen teilweise beträchtlich. Wie sehr sich ein Kredit dabei verteuern kann, haben wir in unserem Ratgeberbereich einmal an einem Beispiel berechnet: Restschuldversicherung. Alleine in unserem noch recht günstigen Beispiel eines Kredites über 10.000 Euro führte der Abschluss einer Restschuldversicherung zu einer Verteuerung von fast 17 Prozent. Bei anderen Anbietern stellte zum Beispiel die Zeitschrift Finanztest in ihrer Ausgabe 02/2007 einen Anstieg des Effektivzinses von 11 Prozent auf sagenhafte 23 Prozent fest, was mehr als eine Verdoppelung des Zinssatzes bedeutet. So ist es denn auch kein Wunder, dass Verbraucherschützer die Banken kritisieren und diese Vorgehensweise der Banken als „neuen Kreditwucher“ bezeichnen (Perspektive 2010 „Verbraucherschützer kritisieren Banken“). Das eigentliche Problem ist nämlich, dass für die meisten normalen Ratenkredite gar keine Restschuldversicherung benötigt wird, da die Kreditsummen meistens überschaubar sind und eventuelle Zahlungsausfälle auch über eine Risikolebensversicherung abgedeckt werden können. Allerdings gibt es zum Thema Restschuldversicherung und den Schutz des Verbrauchers durch de Staat auch gänzlich konträre Meinungen, wie es im Artikel „Wie der Staat die Überschuldung fördert“ sehr anschaulich beschrieben ist. Der Autor dieses Artikels vertritt die sehr interessante Auffassung, dass der Staat durch die permanente Ausweitung des Verbraucherschutzes eine Art Vollkaskomentalität aufbaut, innerhalb derer sich Verbraucher überhaupt keine Gedanken mehr um ihre Schulden machen. Wieso auch, schließlich können sie ja im schlimmsten Fall den Weg einer Privatinsolvenz gehen und sich so entschulden. Stellt sich dann die durchaus berechtigte Frage: wer schützt den Unternehmer vor dem Verbraucher? [...]

  2. SFK

    Man kann also ganz klar sagen, jeder Kreditnehmer sollte seine vorhandenen Versicherungen überprüfen, und wenn diese als Absicherung ausreichen, sollte man auf eine Restschuldversicherung verzichten. Richtig?

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