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Vorsicht bei Fahrt nach Geschäftsessen

Gerald am 12. Februar 2007

Ein für beide Seiten erfolgreicher Geschäftsabschluss feiert sich immer noch am besten in einem gehobenen Restaurant bei gutem Essen und ein paar Gläschen Wein. Geschäftsessen dieser Art, auch um erste Kontakte zu knüpfen, sind in der Geschäftswelt Gang und Gäbe. Aber Vorsicht: Setzt man sich nachher angesäuselt ans Steuer, so riskiert man den Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung.

Darauf weist jetzt der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVGB) hin und rät, lieber auf Alkohol zu verzichten. Dass dies angesichts der Gepflogenheiten leichter gesagt als getan ist, weiß auch der HVGB. Eine Promillegrenze gibt es für diesen Fall nicht. Wie sich ein Unfall auf den Versicherungsschutz auswirkt, hängt immer auch von den Umständen ab. Wenn man an der roten Ampel steht und es fährt jemand auf, hat das mit dem Genuss von Alkohol nichts zu tun. Anders sieht das im fließenden Verkehr aus.

Entscheidend bei der Beurteilung ist auch der direkte Zusammenhang des Geschäftsessens mit der Arbeit. Der Dienst muss bei einem solchen Treffen Priorität haben. Greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht, bleibt dem Betroffenen nichts anderes übrig, als sich an die Krankenversicherung zu wenden. Falls vorhanden, kann auch eine private Unfallversicherung recht hilfreich sein, auch für Radfahrer und Fußgänger.

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