Lange zu warten ist der falsche Weg
Gerald am 22. Februar 2007Was lange währt, wird endlich gut – sagt der Volksmund. Dass er sich in Versicherungsfragen da gewaltig irrt, bestätigte jetzt das Amtsgericht Köln (AZ: 121 C 387/06). Sich zu lange Zeit zu lassen, um einen Schaden zu melden, ist nachlässig und kostet den Versicherungsschutz. Besser ist es also der Devise „der frühe Vogel fängt den Wurm“ zu folgen.
In dem Fall, der vor dem Amtsgericht verhandelt wurde, ging es um einen Wasserflecken. Der Versicherte ging davon aus, dass die Ursache für den Fleck das Regenwasser sei, das durch ein Fenster hineingelaufen sei. Dem war aber nicht so. Der Fleck blieb und nach einem halben Jahr stand fest, dass ein Rohrbruch ihn verursacht hatte. Der Mann melde den Schaden bei seiner Versicherung und erhielt nichts. Grund dafür war die verspätete Schadensmeldung.
Das Vorgehen der Versicherung wurde jetzt von den Richtern abgesegnet. Es könne nicht angehen, dass man sich ein halbes Jahr lang einen Schaden ansehe und erst dann reagiere. Wer Geld von seiner Versicherung verlange, dürfe sich nicht so unwissend verhalten.
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