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Bei unklaren Angaben müssen Versicherer nachhaken

Gerald am 12. März 2007

Versicherungsverträge haben es in sich. Hier gilt für den Antragsteller, lieber einmal mehr als gar nicht zu fragen, welche Angaben wohin gehören. So geht man sicher, seinen Versicherungsschutz später nicht aufgrund von „Formfehlern“ zu verlieren. Doch auch Versicherungsgesellschaften müssen genau hinschauen und nachfragen, wenn ihnen etwas unklar erscheint. Versäumen sie es, nachzuhaken, dürfen sie diese Nachlässigkeit später nicht dem Versicherungsnehmer anlasten.

Das hat jetzt das Oberlandesgericht Stuttgart (Aktenzeichen 7 U 18/04) entschieden. Unklare Angaben im Vertrag, bei denen keine Erkundigungen eingeholt wurden, berechtigen nicht, den Vertag anzufechten oder einfach zu kündigen. Die Versicherung sei dazu verpflichtet, nachzufragen. Diese Pflicht bestehe nur dann nicht, wenn der Kunde nicht die Wahrheit sage.

In dem vor dem Oberlandesgericht verhandelten Fall ging es um eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Antragsteller hatte lediglich angegeben, an einer Erbkrankheit zu leiden, aber keine „Namen“ genannt. Die Versicherung meldete sich nicht und fragte auch nicht nach. Den späteren Wunsch, vom Vertrag zurücktreten zu können, lehnten die Richter daher ab.

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  1. Four Quarters

    Gründungszuschuss - fachkundige Stelle…

    „Es gibt verschiedene Wege aus der Arbeitslosigkeit. Ein interessanter, nicht risikofreier aber auch lohnender Weg kann der in die Selbstständigkeit sein. Gerade dieser Weg muss aber sehr sorgfältig geplant und überlegt werden. Wer…

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