Gesundheitsreformgesetz seit 1. April in Kraft
Sabine am 3. April 2007Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) ist wie geplant zum 1. April in Kraft getreten, nachdem Bundespräsident Horst Köhler das Reformgesetz am Montag zuvor “nach intensiver Prüfung” unterschrieben hatte.
Ab April ist es den gesetzlichen Krankenkassen dadurch möglich, ihren Versicherten neue Tarifmodelle anzubieten. Darauf haben sich fast alle Kassen vorbereitet und Wahltarife mit Selbstbehalten oder Bonuszahlungen entwickelt. Außerdem sind alle diejenigen wieder von ihrer ehemaligen gesetzlichen Krankenkasse aufzunehmen, wenn sie ihren Versicherungsschutz verloren hatten, wie z. B. bei Selbstständigen, die durch ungezahlte Beitragsforderungen gekündigt worden waren. Aber auch andere Verbraucher können nun davon ausgehen, wieder in das „Netz der solidarischen Krankenversicherung“ eingegliedert zu werden (so Marion Schmidt). Ehemals privat Versicherte müssen jedoch noch bis zum 1. Juli 2007 warten, da sie erst ab diesem Zeitpunkt ohne Risikozuschläge und Gesundheitsprüfung wieder Mitglied ihrer früheren privaten Krankenversicherung werden können. Es werden dann Standardtarife offeriert, die Leistungen einschließen, die einer gesetzlichen Krankenversicherung ähneln. Ab dem 1. Januar 2009 wird eine generelle Versicherungspflicht eingeführt. Die privaten Krankenversicherungen müssen bis dahin einen den Standardtarif ablösenden Basistarif anbieten, der nicht nur bezahlbar, sondern auch keine Risikozuschläge beinhalten darf.
Sowohl der Standardtarif als auch der zukünftige Basistarif werden für alle diejenigen offen sein, die freiwillig von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private wechseln wollen. Das einzige Problem dabei wird sein, dass der Versicherungswechsel nur dann durchführbar ist, wenn das Jahresarbeitsentgelt in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und am Anfang des folgenden Kalenderjahres auch übersteigen wird. Der 2. Februar 2007 war der Stichtag für das Überschreiten der Jahresentgeltgrenze.
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