Ärger mit der Versicherung?
Sabine am 7. April 2007Der erste Schritt sollte stets die Beschwerde beim Versicherer sein. Auf Telefonate mit einem Mitarbeiter des Versicherers sollten Sie sich nicht verlassen, oft kommt es dort schon zu Missverständnissen. Außerdem muss die Meinung des Sachbearbeiters nicht zweifellos die Meinung der Geschäftsführung sein.
Zunächst sollten Sie an die Geschäftsführung des Versicherers schreiben und nach Möglichkeit genau den Sachverhalt beschreiben. Im Falle einer Ablehnung Ihrer Forderungen, bitten Sie um eine detaillierte Erklärung. Häufig jedoch bietet Ihnen die Gesellschaft eine Lösung an.
Anhand der angeforderten schriftlichen Begründung können Sie dann auch prüfen, ob es sich lohnt weitere Maßnahme einzuleiten. Die schriftliche Ablehnung des Versicherers ist wichtig, da die künftigen Schlichtungsstellen in der Regel erst dann für Sie tätig werden, wenn Sie sich im vorhinein tatsächlich an das Unternehmen gewandt haben.
Eine gerichtliche Auseinandersetzung mit einem Versicherer dauert häufig lange und kann viel Geld kosten. Aus diesem Grunde sollten erst einmal die Möglichkeiten auf außergerichtlichem Wege überprüft werden.
Hier noch einige Adressen an die Sie sich wenden können.
Ombudsmann (*) für den Gesamtverband der deutschen Versicherungs-Wirtschaft
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10066 Berlin
Tel.: 0 18 04/22 44 24 (0,25 EURO pro Anruf)
Fax: 0 18 04/22 44 25
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
www.versicherungsombudsmann.de
Bundesverband der
Verbraucher-Zentralen e.V.
Heilsbachstr. 20
53123 Bonn
Telefon: (0228) 6489-0
Bundesverband der Versicherungsberater e.V.
Hohenstaufenring 17
50674 Köln
Telefon (01805) 257589 (0,12 EURO/Min
Fax 0 18 04 - 22 44 25
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Am 8. April 2007 um 19:47 Uhr
Ja, das kenne ich zu gut. Neulich hatte ich auch Probleme mit der Versicherung, nach langem hin und her ging es dann doch, unglaublich!
Bester Ostergrüße David
Am 28. April 2007 um 19:30 Uhr
Sollte nicht eigentlich eine gute Dokumentation des Schadens der erste Schritt sein. Ich denke da z.B. an den letzten Sturm. Denn dieses benötige ich doch wenn es später zu einer gerichtliche Auseinandersetzung kommt und mein Schaden in Zweifel gezogen wird.