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Ab wann besteht Versicherungsschutz?

Sabine am 12. April 2007

Versicherungsschutz besteht mit Annahme des Antrages durch den Versicherer rückwirkend zum beantragten Beginn. Voraussetzung ist dann natürlich auch, dass der Erst-Beitrag nach Aufforderung unverzüglich entrichtet wird. Im Vertrag selbst wird der Zeitraum des Versicherungsschutzes festgelegt. Sofern die Kündigung eines Versicherungsvertrages mit einer mindestens einjährigen Dauer nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr.

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Eine Reaktion zu “Ab wann besteht Versicherungsschutz?”

  1. Ralf

    Ich habe unter “www.ino24.de” eine Versicherung abgeschlossen und hatte meine Police schon eine Minute später. Das fand ich geil, weil ich schon Muffe hatte, dass ich die Reiseversicherung nicht mehr rechtzeitig bekomme.

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