Risiken die bei Versicherern nicht gewünscht sind
Sabine am 14. April 2007Ausländisch klingender Name? Risiken die bei Versicherern nicht gewünscht sind. Ungeachtet eines eindeutigen Verbotes im Versicherungsaufsichtsgesetz, gelten bei diversen Versicherungsgesellschaften Mitbürger mit ausländisch klingendem Namen als “unerwünschtes Risiko”. Bürger mit Migrationshintergrund wird es vielfach erschwert eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abzuschließen. Das ist ein Versuch, den Annahmezwang zu unterlaufen.
Zu dieser Tatsache nimmt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Stellung. Versicherer sind verpflichtet, Versicherungsschutz zu gewähren. Ein Versicherer darf deshalb das Diskriminierungsverbot nicht dadurch umgehen, indem er faktisch die Vermittlung von Kfz-Verträgen für bestimmte Gruppen unterbindet.
Auch Verbraucherzentralen kritisieren diese Praxis. Michael Wortberg von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz kritisiert unter anderem auch die Art der Nicht-Provisionierung von Versicherungsverträgen für die Makler. Der Pressesprecher Peter Abrahams von der BaFin bekräftigt noch einmal das Verbot der Diskriminierung für den Bereich der Kraftfahrtversicherung und rät den Betroffenen eine Beschwerde bei der Aufsicht einzureichen.
Die BaFin geht jeder Beschwerde nach und überprüft, ob sich ein Versicherer an das Gesetz und die aufsichtlichen Vorgaben gehalten hat. In der Vergangenheit führten diese Beschwerden zu umfassenden aufsichtlichen Prüfungen und zu Änderungen der internen Annahmerichtlinien bei den entsprechenden Kfz-Versicherern.
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