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Versicherungsschutz Verlust bei Reisekrankenversicherungen

Gerald am 16. April 2007

Durch das Einreichen des Versicherten von gefälschten oder falschen Rechnungen bei der Reisekrankenversicherung geht der Versicherungsschutz verloren. In einem aktuellen Beispiel wollte ein Versicherter, der während seines Urlaubes in Nigeria an Malaria erkrankte und sich vor Ort behandeln ließ, die Kosten dafür rückerstattet haben. Die Versicherung erkundigte sich jedoch zuvor bei der nigeriaschen Botschaft Lagos und konnte so feststellen, dass die eingereichten Belege nur den Namen eines Arzneimittelhandels trugen, dessen Inhaber diese Rechnungen niemals ausgestellt haben wollte. Daraufhin weigerte sich die Versicherung zu zahlen und reichte Klage ein. Im Urteil des Münchner Gerichts (AZ: 262 C 14671/05) bestätigte die Meinung der Versicherung. Selbst wenn eine Rechnung ordnungsgemäß gewesen wäre, stellt es insgesamt eine Obliegenheitsverletzung dar.

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